Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

278 Land⸗ und Wasserstraßen.
jectirten Straßenstrecken im Kreise Merzig betrug 2663 Ruthen und die Her⸗
ftellungskosten waren auf 11,160 Thlr. veranschlagt. Die Kreisstände be—
anspruchten einen Zuschuß von 9400 Thlrn., der nicht gewährt werden konnte.
(Reg.Verfg. vom 6./8. 1866.) Die Kosten der Projecte wurden aus Kreis
mitteln bestritten.
Auf das 1851 aufgenommene Project des Ausbaues des ehemaligen Com—
municationsweges von Merzig nach Trier über Panshaus, sogenannte alte
Triererstraße, konute von Hause aus wegen der Kostspieligkeit nicht näher
eingegangen werden. Dagegen erklärte Königl. Regierung diesen Weg für
einen Vicinalweg (Verfg. vom 2.4. 1853) und ermöglichte mir dadurch,
die Gemeinden zum allmähligen Ausbau anzuhalten, was vorläufig nur auf
dem Banne von Merzig geschehen ist, weil sür diese Gemeinde der Weg albs
Feldweg großen Werth hat.
Gegen meine Anordnungen in Betreff des Ausbaues von Gemeindewe—
gen wurde nur zweimal Recurs ergriffen, einmal 1854 von Merzig wegen
der „alten Trierer Straße“ und einer Pflasteranlage; das anderemal von
Silvingen wegen Beseitigung einer zu starken Wegesteigung (1808). In
beiden Fällen wurde der Recurs in den höhern Instanzen als unbegründe!
zurückgewiesen. Ebenso war es der Gemeinde Nunkirchen ergangen, welcht
fich weigerte, den Weg nach Beckingen durch den Privatwald Lückner auszu—
bauen, weil dieser Wald nicht zu ihrem Banne gehöre. Die Gemeind
machte 1847 selbst eine Immediat-Vorstellung, wurde aber abgewiesen 30.4
1847). 1848 kam es wegen dieses Wegebaues selbst zu tumultuarischen Auf⸗
tritten und demnächst zu neuen Vorstellungen bei den Königl. Ministerien
G. A. und 1.11. 1848), die aber wieder nur die Abweisung zur Folge hatten
weil wirklich der genannte Wald zum Banne Nunkirchen gehört (21.4. 1849)
Die Unzufriedenheit in der Gemeinde war bei meinem Antritt der Verwal
tung noch so stark, daß mehrere Baupflichtige sich fur Wegebaukosten pfänden
ließen und selbst den gerichtlichen Weg dagegen beschritten. Endlich, alt
schon der Competenz⸗Conflict erhoben werden sollte (14.6 1851), gelang es
die Kläger zur Zahlung und Zurücknahme ihrer Klage zu bewegen.
Um die Unzufriedenheit zu beschwichtigen, beantragte und erhielt ich von
Königlicher Regierung einen Zuschuß zu diesem Wegebau von 200 Thlrn
(27.6. 1861) für Nunkirchen und leitete demnächst die Verhandlungen wegen
Bewilligung einer Staats-Prämie zum bezirksstraßenmäßigen Ausbau ein—
1852 wurde eine solche Prämie im Betrage von 3000 Thlrn. pro Meile und
das Recht zur Erhebung von Barrieregeld Allerhöchst bewilligt. Der Aus
bau dieser Straße, welcher in den Jahren 185365 erfolgte, hat den Gemein
den incl. der Land-Entschädigung für die erforderlichen Verbreiterunger
gekostet — 15,533 Thlr.; davon ertrug die Prämie 830833 Thr., so daß di
Gemeinden noch 9600 Thlr. inel. Frohndeleistungen selbst zu tragen hatten
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.