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Ausgaben 1864:
1. Gewöhnliche Unterhaltungen . 54,930 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf
2. Neubauten....... . 3,803, 20 5,
3. Besoldungd. Aufsichts-Personals 9,264, 12, 74
4. Abtragung von Passiv-Kapitalien 4,990, —
Summa 72,988 Thlr. 16 Sgr. 7 Pf
Also Bestand 27,382, 15 4
Die jährlichen Unterhaltungs-Kosten der Bezirksstraßen betragen gegen
wärtig 630-650 Thlr.
Die Netto-Einnahmen der Barrieren lieferten dazu nur 125 Thlr., mi
den Neben-Einnahmen 15314 Thlr. jährlich.
Land⸗ und Wasserstraßen.
U
Gemeinde⸗-Wegebau.
Ueber die Leistungen der Gemeinden des Kreises Merzig im Wegebau
ist schon oben bei den Bezirksstraßen Mehreres gesagt worden. Man kann
annehmen, daß diese Leistungen bis in die Mitte der 30er Jahre vorzugs
weise für die als Bezirksstraßen erklärten Straßenzüge in Auspruch genommen
wurden. Die Thätigkeit der Gemeinden des Kreises im Wegebau hatte sich
auch bald der Anerkennung der Behörden zu erfreuen.
In's Besondere hat nach einer Reg.Verfg. vom 1. Aug. 1833 der
zeitige Herr Regierungs-Präsident wohlgefällig die zweckmäßige Anlage und
sorgfältige Unterhaltung der Gemeindewege im Kreise Merzig anerkannt, und
die Königl. Regierung bezeigt um so mehr ihre Zufriedenheit hierüber, ale
trotz der bedeutenden Leistungen keine Beschwerden der Baupflichtigen vorge—
kommen sind. Besonders hervorgehoben wird die Thätigkeit der Bürger
meister Wahl und Dilschneider zu Wadern resp. Haustadt. Des vLetztern
Verwaltungsbezirk wird nochmals in der allgemeinen Wegebau-⸗-Instruction
der Königl. Regierung vom 20. Juli 1838 dem ganzen Reg.Bez. als ein
Muster dafür hingestellt, was sich bei zweckmäßiger Anwendung der Kräfte
der Gemeinden im Wegebau leisten lasse.
Auch die Thätigkeit der Landräthe in Leitung des Wegebaues fand höherr
Orts Anerkennung, und eine Reg.-Verf. vom 31. Juli 1843 empfiehlt di
vom Landrath Fuchs „mit vieler Umsicht und Klarheit“ für den Kreit
Merzig aufgestellte (allgemein angeordnete) Nachweisung der Wegebauleistun
gen und der Classification der Wege den übrigen Landräthen des Bezirke
als ein Muster.
Den Eifer, der hier im Wegebau herrschte, bezeugen auch viele Anträh
über Behandlung desfelben Seitens der Schöffenräthe und der Kreisstände,
so wie das thatfächliche Voranschreiten des Ausbaues der Wege im hiesiger
Kreise.