Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

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Staats⸗ und Bezirksstraßen. 259
das Maaß ihrer Leistungen zu entscheiden haben. (Gesetz vom 6. October
1791; Consulats-Beschluß vom 4. Therm. X.) Wenn durch Wege und
Brückenbauten die Interessen ganzer Departements oder Kreise gefördert wer—
den, so können dieselben ganz oder theilweise auf Kosten der Departements
oder durch gemeinschaftliche Leistungen mehrerer Kreise oder Gemeinden zur
Ausführung gebracht werden. (Gesetz vom 16. September 1807 Art. 28.
29.) Diejenigen Straßen, welche auf Kosten der Departements zu bauen
sind, wurden, wie erwähnt, durch das Kaiserliche Decret vom 7. Januar
1813 bestimmt. Zu dem Zwecke wurden von den Departements Zuschläge
don 4 Cent. pro Franc der Staatssteuern erhoben. — Diese Zuschläge
onnten zunächst nur zur Herstellung der erforderlichen Kunstbauten auf den
ezeichneten Straßenstrecken verwendet werden; die Straßenzüge selbst muß⸗
en die Gemeinden einstweilen bauen und erhalten. (Cf. u. a. Reg.Verfggn.
bom 15./3. 26, 25. 5. 36, 20. 83. 27.)
Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen ging der, besonders
im Wegebau sehr thätige, Landrath des Kreises Merzig, Werner, sofort
nach Uebernahme seiner Amtsgeschäfte mit den nothwendigsten Wegebauten
oor. Als die Königliche Regierung zu Trier unter dem 7. Mai 1818 eine
allgemeine Instruction über den Wegebau erließ, und die Eintheilung der
Wege in Feld-, Orts-, Gemeinde- und Kreiswege und die verhältnißmäßige
Heranziehung der Gemeinden durch Naturalleistungen und Geldbeiträge zu
Kunstbauten verordnete, konnte der Landrath (16.5. 1818) anzeigen, daß er
nach diesen Grundsätzen schon 1816 und 1817 verfahren habe. In Folge der
Aufforderung der Königlichen Regierung, besondere Wegebau-Commissarien
iür den Kreis vorzuschlagen, nannte der Landrath den Bürgermeister Baron
von Zandt für die Bürgermeistereien Wadern, Weierweiler, Losheim und
Wahlen; Bürgermeister Schmeltzer für Merzig, Bietzen, Haustadt und Bes⸗—
eringen; Bürgermeister Daniel für Hilbringen.
Während über die so eingeleiteten Gemeindewegebauten weiter unten
aähere Nachrichten folgen, ist zunächst über den Ausbau der Staats- und
Bezirksstraßen im Kreise zu berichten.

Staats⸗ und Bezirksstraßen.
1821 legte die Königliche Regierung in Folge Allerhöchster Anordnung
uerst öffentliche Rechenschaft ab über die Verwendung der 4 Zulage⸗ Cen⸗
imen für den Ausbau der Departementsstraßen (Amtsblatt 1821 Seite
205). Es war damals im hiesigen Kreise erst eine Brücke (bei Krettnich
uuf der „Thionville-Birkenfelder“ Departementsstraße) gebaut worden. Die
Allerhöchste Cabinets Ordre vom 17. September 1822 bestimmte, daß fortan
1092 Zulage-Centimes zur Grundsteuer zum Bau der „Bezirksstraßen“ er⸗
hoben werden sollen. (Amtsbl. 1825 S. 421).
            
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