258 Land⸗ und Wasserstraßen.
Provinz und dem Bezirke durchweg sehr günstig gestellt. — An Gemeinde—
Chausseen gibt Engel's Jahrbuch für den ganzen Staat nur 266, für die
Rhein⸗Provinz 86, für den Regierungs-Bezirk Trier 9 Meilen an. Es
sind hierunter nur die bezirksstraßenmäßig ausgebauten Gemeindewege, wie
die Beckingen⸗Nunkirchener Prämienstraße einer ist, zu verstehen; ein wei—
terer Vergleich des ganzen Gemeindewegenetzes im Kreise Merzig mit dem
des Staats ist daher, in Ermangelung statistischer Angaben darüber, nicht
möglich. Dagegen ergibt das Amtsblatt 1805 Seite 374, daß der ganze
Regierungsbezirk Trier im Jahre 1868 — 435 M. chaussirter Gemeinde
wege hatte. Solcher Wege besaß der Kreis Merzig 1888 — 3744 M.,
also beinahe den 12. Theil, während sein Areal noch nicht den 17. Theil
des Regierungsbezirks ausmacht. Es kamen 1858 im Kreise Merzig —
4,8 M. chaussirter Wege auf die (IM., im ganzen Regierungsbezirk 353.
Die ganze Länge der chaussirten Gemeindewege betrug 1866 — 448. M.
also — 5,8 M. auf die IM.
Fast alle diese Kunststraßen (mit Ausnahme der Wasserstraßen) im
ganzen Staate sowohl, wie bei uns, sind erst in diesem Jahrhundert ent⸗
standen. Denn, wenugleich die Römer schon viele kunstvolle und dauerhaftt
Straßenbauten ausführten, und namentlich unser Kreis s. Z. deren mehrere
in einer Ausdehnung von etwa 7—8 Meilen aufzuweisen hatte (conf
Geschichte des Kreises Merzig Seite 9), so geriethen doch seitdem diese
Straßen wie die Kunst des Straßenbaues gänzlich in Verfall, und erst der
Neuzeit (namentlich der Erfindung des Engländers Mae Adam 1755—
1836) war es vorbehalten, dieselbe wieder aufleben zu lassen. Die erste
chaussirte Landstraße im Preußischen Staate, naͤmlich von Berlin nach Pots—
dam, wurde im Jahre 1789 gebaut. Im Jahre 1792 erschien ein Edict
wegen des Chausseebaues, wonach die Unterthanen die Straßen zu unterhal—
ten haben, bis es die Staatsausgaben erlauben würden, sie darin zu er—
leichtern.
Im hiesigen Kreise war bei der Preußischen Besitznahme im Jahre
1815 noch kein einziger Chausseebau in Augriff genommen, obgleich ein Kai⸗
serliches Decret vom T. Januar 1813 die auf Staats- und Departements—
kosten auszubauenden Straßen. darunter mehrere, welche den Kreis Merzig
durchschnitten, bestimmt hatte. Es wurde zwar in der ersten Zeit der Preu—
ßischen Verwaltung eine regelmäßige Postverbindung — zweimal wöchentlich
— nach Trier hergestellt. Diese Post mußte aber bis Mitte der 2Ver
Jahre die ungebaute „alte Triererstraße“ über Panzhaus und Pellingen
fahren.
Die französischen, während der Occupation hier eingeführten Gesetze
bestimmen, daß die Gemeinden zur polizeilichen Unterhaltung der Vicinal—
wege verpflichtet sind und die Departements-Directorien (Regierung) über