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Handwerke.
241
1816.
1861.
Meister.
Gehülfen. FSumma.
Meister. Gehülfen Summa.
Fleischer
Schuhmacher
Zimmerleute
Tischler
Bäcker
Schneider
Steinmetzer, Maurer u.
Schieferdecker
Schmiede
Schlosser
2
14
17
32
23
37
2
*
8
33
19
113
26
36
26
10
31
222
—11
119
47
157
12
89
88
54
J5.
53
43
311
99
173
62
210
87
3
—AV
20 3133 835
25 R 34 96
1539
Summa
Die Zunahme dieser hauptsächlich für die häuslichen Bedürfnisse und
das Wohlleben der Bevölkerung arbeitenden Gewerbe im Verhältniß von 1
zu beinahe 3, während die Bevölkerung selbst nur im Verhältniß von 1 zu
tioch nicht 123 gewachsen ist, ist ein bedeutsames Zeugniß für die Vermeh—
rung des Wohlstandes.
Ein Gewerberath nach den Bestimmungen der Verordnung vom 9 Febr.
1849 besteht im Kreise nicht; dessen Functionen werden daher durch die
Tommunal⸗Behörden wahrgenommen.
In Gemäßheit der Ministerial-Verfügung vom 24. Juni 1866 ist durch
Verfügung der Königl. Regierung vom 12. Mai 1857 für die Bauhand—
werker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Mühlen- und Brunnenbauer, so⸗
vie Schornsteinfeger — Min.-Resc. vom 13. November 1849) eine besondere
Prüfungs-Commission zu Saarbrücken angeordnet, welcher der Kreis Merzig
ugewiesen ist.
Für die übrigen Handwerke besteht eine Kreis-Prüfungs-Commission zu
Merzig unter Vorsitz des Bürgermeisters.
Diese Commission hat in den 6 Jahren von 1859 bis 1864 geprüft:
handwerk.
Meister.
Gesellen.
Hhandwerk.
Meister.
Gesellen.
Müller
α— 5
Conditoren 8
Metzger 7 —
Gerber 2
Schuster
Buchbinder
Zeiler
Schneider
Schreiner
30
3
31
34
7 3