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Forstwirthschaft. 216
wald soll die Eiche in jeder Art begünstigt und ihr eine dominirende Stel—
iung verschafft werden, da Eichenbauholz bereits mangelt.
Die speciellen Betriebspläne sind nach der Hartig'schen Fachwerks-Me—
thode gefertigt. Die Umtriebszeit ist der Regel nach für die Eiche auf 180
Jahre, für die Buche auf 120 Jahre, für Nadelholz auf 80 Jahre und
sfür Eichenschälwald auf 18 Jahre festgestellt.
2. Die Gemeindewaldungen werden nach Maßgabe der Verordnung
vom 24.12. 1816 und der im Verfolge dieser Verordnung erlassenen In—
struction durch besonders dazu angestellte technische Beamte verwaltet, mit
der einzigen Ausnahme des sehr unbedeutenden Waldbesitzes der Gemeinde
Tonfeld, deren nur 43 Morgen umfassende, aus schlecht bestocktem, mit Haseln
tark gemischtem Eichenstockausschlag bestehende Waldfläche auf einen Zeitraum
oon 15 Jahren an verschiedene Eigenthümer von Confeld verpachtet ist.
Die Waldungen der Gemeinde Michelbach, 109 Morgen Mittelwaldbe—
stünde umfassend, find, weil dieselben ihrer Lage nach sich leichter und zweck⸗
mäßiger mit denen der angrenzenden Gemeinden des Kreises Saarlouis zu
»inem Forstschutzbezirk vereinigen ließen, der Comm.Oberförsterei Saarlouis
zugetheilt worden, während die hiernach noch restirenden 24,710 Morgen den
Hauptbestandtheil der Comm.Oberförsterei Merzig bilden.
Die 49 verschiedenen Gemeinden gehörigen Waldungen liegen auf fast
ben so vielen Gemarkungen des Kreises zerstreut. Unter diesen Verhält—
nissen ist es unvermeidlich, daß die Waldungen jeder einzelnen Gemeinde als
ein selbststündiges Wirthschaftsganzes behandelt werden. Da nun der Wald⸗
besitz der einzelnen Gemeinden sehr verschiedene Flächengrößen darbietet, die
von nur 55 Morgen (Confeld 48 Morgen) bis zu 2622 ansteigen, so ist
es selbstredend, daß die hiernach gebildeten Wirthschaftsganze von sehr ver—
chiedener Größe sein müssen, und es konnte dieß umsoweniger ohne bedeutenden
Einfluß auf die Wahl der Betriebsart bleiben, als die meisten Ge—
meinden nicht in der Lage und sämmtlich nicht geneigt sind, auf einen gegenwärtig
niedrigern Ertrag zu Gunsten eines viel später eingehenden höheren
zu verzichten. Es mußte daher darauf Bedacht genommen werden, von je—
dem Gemeinde-Wald-Complexe wo möglich in jedem Jahre Erträge zu ge—
winnen. Daher war es nicht zu vermeiden, daß viele Gemeinden mit ge—
ringem Waldbesitze ihre sämmtlichen Waldungen im Nieder- oder Mittelvaldbetriebe
bewirthschaften, und erklärt sich hieraus, daß das Verhältniß
der im Mittel- und Niederwaldbetriebe bewirthschafteten Flächen zu den Hoch—
valdflächen in den Gemeindewaldungen des Kreises sich weit, höher heraus—
stellt, als in den im Kreise gelegenen Staatswaldungen.
Gleichwohl ist nicht zu leugnen, daß diesen Rücksichten in frühern Jah—
cen allzu sehr Rechnung getragen worden ist, da auch in vielen Gemeinden,
welche größeren Waldbesitz haben, die Mittelwaldwirthschaft dem Hochwald⸗