Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Aehnliche Verhältnisse ließen sich in allen Bachthälern des Kreises nach—
weisen. Es ist also auch außer Zweifel, daß die Bäche des Kreises über—
reichlich Wasser auch zur vollständigsten Ueberrieselung besitzen; und es bleibt
nur zu wünschen:
I) daß davon mit Maaß Gebrauch gemacht, d. h. daß die oben berechnete
Auzahl der Bewässerungs-Tage (66) nicht überschritten wird und die
angegebenen Bewässerungs-Perioden eingehalten werden;
daß nicht nur durch dieses Maaßhalten eine Versumpfung der Wiesen
und Versäuerung des Futters vermieden, sondern auch neben der Be—
wäsferung überall für vollständige Entfernung der stauenden Nässe aus
dem Boden *) gesorgt werde;
daß durch zweckmäßige Anlegung der Bewässerungsgräben einerseits
für regelmäßigere Vertheilung des Wassers (horizontaler, statt der noch
dielfach gebräuchlichen Schlitzgräben), andererseits für Ausdehnung der
Bewässerungs-Zone auf zur Zeit noch unbewässerte Districte gesorgt
werde. —
3)
F. Forstwirthschaft.
Von den 61,006 M. Holzungen, welche sich, obgleich nicht gleichmäßig
auf sämmtliche Gemarkungen des Kreises (mit Ausschluß von Oberthailen,
siehe Tabelle Seite 82—105) vertheilen, gehören
1. dem Staate
2. den Gemeinden
3. den Privaten: a) Erbschaften ungetheilt,
P) getheilt,
8,612 M.
24,819 M.
13,262 M.
14313 M.
Summa 61,006 M.
Das Nähere ergibt die nachfolgende Uebersicht:
F 7 Eventuell durch Drainage — wie neuerdings auch zu Losheim und Wahlen
geschieht.