Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

204 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Bachem zu verdanken, welche 1886 und 1857 auf Grund des Gesetzes vom
28. Februar 1843 zu Stande gekommen sind.
Aber auch die meisten andern Gemeinden der drei letztgenannten Bür—
germeistereien besitzen Privat-Bewässerungsgenossenschaften. Diese sind bereits
vor der Theilung des gemeinschaftlichen Eigen thums an den Wiesen zu
Stande gekommen. Dieselben haben keine Statuten und keinen Vorstand.
Die gemeinschaftlichen Bewässerungsgräben, Wehre, Schleußen u. s. w. wer—
den daher nur auf Grund stillschweigenden Uebereinkommens der Interessenten
 durch Natural- oder Geld⸗Leistungen derselben unter Leitung des Ge—
meindevorstehers unterhalten.
Glücklicherweise kommen selten Streitigkeiten vor; dagegen sind auch
durchgreifende Verbesserungen auf dem Gebiete solcher Privat-Genossenschaften
nicht möglich; denn jeder Einzelne besitzt ein vollgültiges Widerspruchsrecht,
dessen Geltendmachung in Streitfällen leicht die Auflösung der ganzen Ge—
aossenschaft herbeiführen könnte. Nur durch Umformung derselben nach den
Bestimmungen des Gesetzes von 1843 würden diese Genossenschaften gesetz—
lichen Boden erhalten. Eine solche Verbesserung ist daher auch von den
Verwaltungs-Behörden überall erstrebt worden, aber außer in den bereits
namhaft gemachten 4 Fällen noch nicht zu erreichen gewesen.
Könuten von den noch nicht bewässerten Wiesen, wie angegeben, 3709
Morgen durch bessere Benutzung des vorhandenen Bachwesens mittelst ein—
sacher Wasserleitungen in Rieselwiesen verwandelt werden, so blieben nur
noch 2796 Morgen trockener Wiesen übrig. Von diesen liegen aber etwa
1500 Morgen im Saarthal auf den Bänuen von Fickingen, Merzig, Hil—
bringen, Besseringen, Schwemlingen, Keuchingen und Mettlach. Auch diese
Wiesen könnten mittelst künstlicher Hebung des Wassers aus der Saar (durch
Dampfmaschinen) in Rieselwiesen verwandelt werden. Auch zu einer solchen
Anlage bedürfte es aber selbstredend der Vereinigung des größten Theils der
Interessenten Behufs Bildung einer Genossenschaft. Dazu ist wegen der
zroßen Kosten der Anlage und mangelnder Erfahrungen über die Rentabili—
tät aber noch weniger Aussicht vorhanden, als zur Bildung der Geuossen—
schaften in den Bachthälern. — Der Ausdehnung bestehender Bewässerungen
auf eine größere Fläche steht oft auch die Besorgniß Seitens der im Besitze
der Bewässerungs-Anlagen befindlichen Eigenthümer entgegen, daß sie einen
Verlust am Ertrage ihrer Wiesen erleiden würden, wenn fie gestatteten, daß
das disponible Wasser zur Bewässerung einer größern Fläche verwendet werde.
Diese Befürchtung ist in den meisten Fällen sehr unbegründet; in den
meisten Wiesenthälern ist ein großer Ueberfluß von Wasser vorhanden.
Um dieß zu beweisen, muß zunächst festgestellt werden, wie viel Wasser
ein Morgen Wiese zu einer ausreichenden Bewässerung das Jahr über be—
darf. — Ueber diese Frage ist allerdings zur Zeit weder die Theorie noch
            
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