Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

192 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
losheim gegen die amtlichen Anordnungen in Betreff der Grabenräumung
beschrittene Rechtsweg durch Erhebung des Competenz-Conflictes (18. März
1840) abgeschnitten worden. Aber den jetzt in den Vordergrund getretenen
Bedürfnissen der Bewässerung konnte dadurch nicht genügt werden. Auch
die etwas umständlichen Vorschriften des Gesetzes vom 28. Februar 1843
boten dazu keine passende Grundlage. Viele bereits entworfene Entwässerungspläne
 blieben liegen, weil die gleichzeitig projectirte Bewässerung nicht durchgeführt
 werden konnte; und endlich geriethen die Arbeiten in den Nothjahren
846 und 47 und den darauf folgenden politischen Wirren von 1848 und 49
oollends in's Stocken, so daß selbst bereits ausgeführte Meliorationen wieder
oerfielen oder doch sich wesentlich verschlechterten. (Berichte der sämmtlichen
Bürgermeister auf meine Verfügung vom 8. August 1851.)
Dieß war die Sachlage bei meinem Amtsautritte Anfangs des Jahres
1850. Ich hatte fast das ganze Meliorationswerk von Neuem zu organisi—
ren und in Gang zu setzen. Wesentlich zu Statten kam mir dabei, daß zu
derselben Zeit das Königl. Ministerium dem Reg.-Rath Boltz das Special⸗
Commissorium übertragen hatte, für Hebung der Wiesen⸗Meliorationen im
Reg.«Bezirke Trier Sorge zu tragen; ferner die Anstellung eines Bezirks—
Wiesenbaumeisters; endlich der erwähnte Meliorationsfonds (400 Thaler),
wovon der Landrath Fuchs erst 67 Thaler verwendet hatte.
Ich ließ mir von den Bürgermeistern zunächst auch einige Gemeinden
bezeichnen, in welchen das dringendste Bedürfniß zu Wiesen-Meliorationen
und gleichzeitig Sinn dafür vorhanden sei (Verfg. v. 3. August 1850), und
heauftragte demnächst in Ermangelung eines Kreis-Wiesen-Baumeisters die
Lehrer der Ackerbauschule zu Merchingen, die erforderlichen Meliorationspläne
aufzustellen. Die Kosten konnte ich aus den gedachten Fonds bestreiten und
ebenso zweckmäßige Wiesenbaugeräthschaften aus dem Siegen'schen, Wasser—
wagen, Nivellir-Fernrohr u. s. w. zum Gehrauche der Techniker und Arbeiter
kommen lassen, auch mit Hülfe des landwirthschaftlichen Vereins eine Drain⸗
röhrenpresse beschaffen.
Die Ausführung der Polizei-Reglements von 1838 wegen Räumung
der Bäche und Gräben wurde demnächst wieder in's Werk gesetzt (Verfügung
om 8. August 1851), und zur Vorbereitung größerer Meliorationen Gut—
achten von sämmtlichen Districtsärzten des Kreises erfordert über diejenigen
Localitäten, welche in Folge versumpfter Wiesen der Gesundheit nachtheilig
erschienen und in welchen daher nöthigenfalls auf Grund des Gesetzes von
1807 mit Entwässerungen vorgegangen werden müsse (1851).
Wo dieß nicht ausreichte und namentlich wo es mehr auf die Bewässe—⸗
rung ankam, regte ich die Bildung von Genossenschaften auf Grund des Ge—
setzes vom 28. Februar 1843 an. (Verfg. v. 14. Febr. 1803.) Demnächst
oermochte ich die Kreisstände, ein fixes Gehalt zur Anstellung eines Kreis⸗
            
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