Viehzucht und Viehhaltung. 173
stehenden diesseitigen Entscheidung bedurft, gegen welche indeß eine weitere
Beschwerde nicht erhoben wurde.
Andere Gemeinden hatten sich gefügt, ohne eine förmliche Entscheidung
odon Aufsichtswegen abzuwarten. — Selbstredend wurde hierbei vorausgesetzt,
daß die Gemeinde befugt sei, die Kosten der Stierhaltung, soweit sie nicht
aus der Gemeindekasse oder durch die Sprunggelder gedeckt würden, auf sämmt—
liche Kuhbesitzer nach Verhältniß der Kuhzahl umzulegen. Diese Berechtigung
wurde auf das französische Gesetz vom 11. frimaire J. VII. und die seit—
—FV—
genommen. Ein Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9. April 1864 hat
sedoch (wieder wie 1828 in Folge einer Beschwerde einer Gemeinde des Krei—
ies Daun) festgestellt, daß zu den Unterhaltungskosten der Zielstiere nur die—
zenigen Kuhbesitzer herangezogen werden dürfen, welche den Stier' benutzen
(„qui en profiteront sagt das Gesetz vom 11. frimaire, VII). Endlich
hat ein Ober-Präsidial-Erlaß vom 16. Januar 1865 sich dahin ausgespro—
chen, daß nach Lage der rhein. Gemeinde-Gesetzgebung mit Zwangsmaßregeln
zegen die Gemeinden Behufs Beschaffung von Gemeinde-Stieren nicht vor—
zegangen werden dürfe und eine dahin zielende Abänderung der Gesetzgebung
auch nicht befürwortet werden könne.
Es steht dahin, ob die Behörden, die jetzt wieder lediglich auf den Weg
der Belehrung verwiesen sind, damit befriedigendere Resultate erzielen werden,
als früher. Nachdem 1828 durch Aufhebung der Principien des Präfectur—
Beschlusses von 1812 der entscheidenden Einwirkung der Behörden auf die Rindbiehzucht
die Spitze abgebrochen war, verminderten sich die Stiere von 1816
— 75 bis 1831 S 70 oder im Verhältniß zur (gewachsenen) Zahl der
Kühe von 1 Stier zu 51 auf 1 Stier zu 71 Kühen. 18856 war dieß Ver—
hältniß sogar bis auf 1 Stier zu 112 Kühen heruntergegangen. Es gelang,
wie oben angegeben, unter Anwendung der Grundsätze des Entwurfs von
1856 dieß Verhältniß bis 1863 wesentlich günstiger zu gestalten. Ende 1864
waren dagegen bei 7334 Kühen nur noch 65 angekörte Stiere vorhanden,
das Verhältniß also wieder 1: 113.*) Eine genaue Wechselwirkung des gün—
stigeren Verhältnisses der Anzahl der Stiere zur Vermehrung des Rindviehes
ist übrigens nicht nachzuweisen. Der Rindviehbestand des Kreises hat bis
1861 fortwährend, aber nicht gleichmäßig zugenommen: nämlich in den Jahren
von 1816 bis 1831 von 6642 auf 7,841 oder 80 Stück jährlich,
1832, 1849, 7841, 10500, 145
1860, 18611, 10500, 10742, 20 —
1862, 1864, 10742 10,695, /
(in der letzten Periode also Verminderung um M Stück).
*) Bei der Frühjahrs⸗-Ankörung 1866 wurden nur 46 taugliche Stiere vorgestellt.
x*) wobei aber zu erinnern, daß 1861 nicht wie früher auch die Kälber unter 6 M. mitgezählt sind.