Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Königs Majestät angegriffen wurden, erklärte die Königl. Regierung schon
unter dem 1.12. 1828, daß das gedachte Reglement nur im Wege der Güte
und nicht des Zwanges durchgeführt werden könne.
Nachdem hiermit das ganze, bisher zur Hebung der Rindviehzucht ein⸗
geschlagene System aufgegeben war, erschien erst unter dem 18.6. 1889 die
Zuchtstier-Kör-Ordnung für die Rhein-Provinz, wonach wenigstens keine
anderen Stiere gegen Entgeld zum Bedecken verwendet, werden dürfen, als
diejenigen, welche von einem Schauamt, unter Zuziehung des Kreis-Thier⸗
arztes, dazu tauglich erklärt worden sind. Zuwiderhandlungen sind mit Po—
lizeistrafe bedroht.
Es fehlte aber noch an einem gesetzlichen Mittel, um die Gemeinden anzuhalten,
die im Verhältniß des Kuhbestandes erforderliche Anzahl Stiere zu beschaffen.
Dieses Mittel sollte der im Jahre 18866 von dem Königl. Ober-Präsidium
aufgestellte Entwurf einer neuen Zuchtstier-Kör-Ordnung für die Rhein-Pro—
oinz gewähren, indem dadurch den Landräthen die Entscheidung der Bedürf—
aißfrage zugewiesen wurde. Dieser Entwurf wurde den Behörden mitgetheilt,
um versuchsweise nach Anleitung desselben zu verfahren. Es gelang dadurch,
die Anzahl der Stiere von 66 (1856 bei 7380 Kühen) auf 84 (1863 bei
7844 Kühen) zu vermehren und dadurch das Verhältniß der Kuhzahl zu den
Stieren von 112 auf 93 zu reduciren. Von den 84 Stieren im Jahre
18603 wurden 49 auf Grund von Verträgen, welche die Gemeinde-Behörden
deßfalls abgeschlossen hatten, gehalten. Die Stierhalter wurden theils aus
Gemeindemitteln, theils durch Beiträge der Kuhbesitzer und Sprunggeld remu⸗
terirt, wie ihnen dieß vertragsmäßig zugesichert war. Nachstehende Tabelle
zibt eine Uebersicht des Inhalts der Verträge und der Kosten der Gemeinden
und der Kuhbesitzer.

Merzig.

Mett⸗
lach.

Bürgermeistereien.
Haustadt. Losheim. Hil⸗
bringen.

Wadern.

Weis⸗
kirchen.

Anzahl der Ge—
meinde⸗-Stiere
dosten d. Unter⸗
haltungi. Ganz.
davon aus Ge⸗—
meindemitteln
durch Beiträged.
Kuhbesitzer
Höhed· Sprung⸗
geldes

4

6

352 m zso i
26, 40,
306, 349,

32

21
1160 2u361 a
56 7

4

Gegen Be⸗
autzung der
Jagden in
den betref⸗
fenden e⸗
meinden u.

371 a
180 2
191,

84,

1076, 311,
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Nur bei acht Gemeinden hatte es, um sie zur Beschaffung von Stieren
anzuhalten, einer im Widerspruch mit den Beschlüssen der Gemeinderäthe
            
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