Viehzucht und Viehhaltung. 169
jedesmal mit 2 Beschälern beschickte Stationen 1825— 207 zu Wadern, 1828 -29
zu Losheim, 1847552 zu Merchingen, 1886-58 zu Münchweiler. Sie
mußten jedesmal aus Mangel an Benutzung wieder eingehen. Einmal
klagten die Landleute über zu hohes Alter der Hengste, und daß deßwegen
biele Stuten güst blieben; das andere Mal über zu hohe Sprunggelder. In
den Jahren 1830-33, wo in Folge A. C. O. vom 6.6. 1829 kein Sprung⸗
geld erhoben wurde, war keine Station im hiesigen Kreise. 18866 und 1857
hatte ich die Local-Abtheilung des landw. Vereins vermocht, den Stuten der
Mitglieder eine Sprunggeld-Bonification von 20 Sar. zu gewähren. In
Folge dessen wurde die Station gut benutzt. Sobald die Vergütung fortfiel
(1858), war auch die Benutzung gering. Trotz vielfacher Versuche wollte
es mir seitdem nicht gelingen, eine genügende Anzahl Pferdebesitzer zusammen
zu bringen, die auf Wiederherstellung der Station unter Verpflichtung zur
Benutzung der Hengste antragen sollten. Erst für 18606 habe ich es er—
reicht, wieder eine Station zu erlangen, indem durch Bewilligung von 100
Thlrn. Seitens der Kreisstände die Mittel gegeben sind, durch Deckgeld-Bo—
aificationen für gute Zuchtstuten zu zahlreicher Beuutzung anzuregen. *)
Auch andere Mittel zur Hebung der Pferdezucht sind versucht worden, aber
ohne Erfolg geblieben. 1854 sollte ein eigener Pferdezuchtverein gebildet
werden. Mit Rücksicht auf die geringen Erfolge solcher Unternehmungen
in anderen Kreisen verzichtete man wieder auf dieses Project und wollte
durch den landw. Verein selbst den Zweck zu erreichen suchen. Der größte Fehler
für die Entwickelung der Fohlen liegt in dem Mangel an Bewegung in freier
Luft. Es wurde daher beschlossen, Fohlenweiden anzulegen. Meine Be—
mühungen Behufs Ausführung dieses Vorhabens scheiterten daran, daß die
für den Zweck in Aussicht zu nehmenden Weiden zu theuer in der Pacht
kamen. Dagegen erklärte sich der Baron von Louisenthal zu Dagstuhl bereit,
für ein Weidegeld von 1Thlr. 10 Sgr. monatlich fremde Fohlen auf seine
Privat-⸗Weide zu nehmen, womit dem Bedürfniß abgeholfen zu sein schien.
Aber es wurde von dem Anerbieten nur ganz vereinzelt Gebrauch gemacht.
Uebrigens werden von den im Kreise gezogenen Fohlen (durchschnittlich
166 jährl.) wenigstens 23 im Alter von 8-510 Monaten auf den jährlich zu
Martini in Losheim abgehaltenen Fohlenmärkten, und zwar meist in's Aus—
land (Pfalz), verkauft. Der Preis variirt zwischen 30 und 50 Thlr.; 35
Thlr. ist der Mittelpreis für ein O— 10 Monate altes Fohlen.
1832 wurde eine Kör-Ordnung für Privat-Hengste erlassen, vermöge
deren jeder Eigenthümer eines Hengstes, welcher (gegen Entgeld oder unent—
geldlich) zur Deckung fremder Stuten benutzt werden soll, gehalten ist, den⸗
*) Soweit die Nachrichten vor dem Druck des Gegenwärtigen reichen, wird auch
diefe Station, die sehr schöne, von einer Commisston des landw. Vereins selbst ausgesuchte
Hengste erhalten hat, zu wenig benutzt.