Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

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Besitz⸗Verhältnisse. 129
schroffer hervortreten würde, wenn man die einzelnen Regierungs-Bezirke
anter einander vergliche und wenn man die —— der Privatbesitzun⸗
gen für sich genau ermitteln könnte. Es genügt aber schon, sich an die fest—
gestellten Zahlen zu halten, um daraus Veranlassung zu nehmen, den Grün—
den dieses Mißverhältnisses näher nachzuforschen, und zwar gerade um so
mehr in der gegenwärtigen Abhandlung, als diese Gründe im Kreise Merzig
deutlich zu Tage treten. Sie haben nämlich ihren Ursprung in dem in allen
Ländern des fräukischen Rechts (wozu der größte Theil der Rheinprovinz ge—
jörte) früher bestandenen Gesammt-Eigenthum an Grund uud Boden, dessfen
Reste sich in dem Verhältniß des genossenschaftlichen Besitzes der sog., Erb—
schaften im Kreise Merzig am längsten und deutlichsten erhalten haben. Ich
habe den Ursprung und das Wesen dieser Besitz-Verhältnisse in meiner Ge—
schichte des Kreises (wie Seite 113 bereits citirt) ausführlich erörtert *).
Es bleibt hier nur noch nachzuweisen, wie gerade aus diesem gemeinschaft—
lichen Besitz-Verhältnisse, dessen volkswirthschaftlich nützliche Seiten die Ge—
setzgebung und Verwaltung nicht rechtzeitig erkannt hat, die heute vorhandene
üͤbermäßige Parcellirung in hiesiger Gegend und in dem größten Theile der
Rheinprovinz entstanden ist.
Das Eigenthum an Grund und Boden war also früher im ganzen
westlichen Deutschland ein gemeinsames aller Grundbesitzer der Gemeinde;

*) Das Verbhöältniß ist, soviel mir bekannt, in meiner Geschichte des Kreises Mer—
zsig zuerst (Herbst 1862) im Drucke ausführlich dargestellt worden. Bald darauf
erschien eine Schrift des Geh. Raths Prof. Hanssen zu Berlin „über die Gehöfer—
schaften im Reg.-Bezirke Trier“, welche derselbe mir unter dem 12. Juni 1868 über⸗
andte und dabei u. A. schrieb: „Seitdem ich vor vielen Jahren eine kurze Nachricht
iber dieses Institut von Schwerz gelesen, habe ich das Juteresse an demselben bewahrt,
ind als mir im vorigen Sommer mitgetheilt wurde, daß die Gehöferschaften jetzt mehr
und mehr ihrer Auflösung entgegen gingen, hielt ich es für hohe Zeit, das Wesen der—
elben und ihre Einrichtungen genauer, als es durch Schwerz geschehen, zu Protocoll zu
nehmen. Ihre Abhandlung würde mich bewogen haben, meine Arbeit ganz zu sistiren,
venn nicht die mir zugekommenen Berichte aus andern Kreisen — außer Merzig — noch
mancherlei Besonderes enthalten hätten, und in der historischen Auffassung des
Instituts eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und mir obwaltete.“ —
Dagegen schrieb mir Prof. v. Sybel aus Bonn am 19. April 1863 in Betreff meiner
Darstellung des Gesammt-Eigenthums: „Ich habe seit 20 Jahren die dort zu Grunde lie—
zende Ansicht über das germanische Gesammteigen am Acker vertreten und freue mich also in
eder Hinsicht einer so anschaulichen Bestätigung. Ich werde nicht unterlafssen, dieselbe
veiter zu verwerthen.“ — Im Herbst 1864 besuchte mich auch der Profefsor der Ge—
schichte und der Staatswissenschaften an der Universität Leipzig, V. Jacobi, der aus mei—
— V Stelle
aoch Notizen darüber sammeln wollte. Seine Ansichten hat er aber noch nicht zum
Druck befördert.
            
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