Grund⸗ Eigenthum.
Dazu die außerhalb des Kreises wohnenden Forensen 1156
und die Hälfte der im Kreise wohnenden Forensen 1837
Gäbe Privat-Besitzungen 87
Bei dieser Rechnung würde das seltene Verhältniß, daß mitunter
eine Person oder Mitglieder derselben Haushaltung auch auf dem Banne
ihres Wohnorts wirklich mehrere Besitzungen haben, schon genügend berück—
ichtigt.
Zählt man zu obiger Summe nun noch die. Besitzungen der Corpo—
rationen ꝛc. mit 212, so erhält man 8854 als Gesammtzahl aller Grund—
hesitzungen des Kreises.
Danach ergäbe sich dann die Durchschnittsgröße einer Privatbesitzung
auf 1140 M. und einer Besitzung überhaupt auf 17,5 M.
Diese Zahlen dürften mehr den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen,
als diejenigen der obigen Tabellen. Denn wenn, wie erörtert, die für 1865
aus dem Kataster ermittelte Zahl der Besitzungen nicht der Wirklichkeit ent—
pricht, so muß ich bekennen, daß dieß rücksichtlich der betreffenden Zahl für
1858 ebensowenig der Fall ist. Diese letztere Zahl ist nach den Angaben
der Bürgermeister zusammengestellt, und es hat sich bei den Verhandlungen
über die gegenwärtige Zusammenstellung ergeben, daß dabei zum Theil die
Forensen als Besitzer mitgezählt, zum Theil ganz weggelassen worden sind.
Dann wurden 1858 auch die Hausgärten ꝛc. bei den Besitzungen theilweise
mitgezühlt, so daß auch das Gesammtareal der „land- und forstwirthschaftlichen
Besitzungen“ um 788 M. höher stand, als die dem entsprechende,
letzt genau ermittelte Morgenzahl des zur Grundsteuer eingeschätzten Kultur—
landes. — Vergleicht man die Morgenzahl, welche auf die verschiedenen
Kategorien der Besitzungen nach der Größe fallen 1858 gegen 1865, so fin—
det sich, daß die größten Besitzungen fast die gleiche Morgenzahl nachweisen.
Die Vermehrung der Besitzungen bis 30 M. um etwa 4000 M. und da—
zegen die Verminderung derjenigen von 30—600 M. ist aus den in diesem
Zeitraume Statt gehabten Theilungen gemeinschaftlicher Besitzungen zu Brit
ten, Saarhölzbach u. s. w. erklärlich.
Da in der Tabelle die Anzahl der selbstständigen Ackernahrungen des Kreises
aicht ersichtlich gemacht werden konnte, so habe ich diese besonders auf etwa 2000
ermittelt, mit einem Gesammt-Areal von 68,000 M. — 23, des im Privat⸗
besitz befindlichen Kulturlandes. Eine solche Ackernahrung enthält also im
Durchschnitt 34 Morgen.
Die Größe solcher bäuerlichen Besitzungen variirt im Mittel zwischen
20 und 150 Morgen.
Diese selbstständigen bäuerlichen Wirthschaften fallen daher in die Co—
onnen II. und III. der Tabelle, welche zusammen 81,427 M. enthalten. Von