Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

Besitz⸗ Verhältniffe. 125
ben worden wäre. Dann haben viele Grundbesitzer Eigenthum auf meh⸗
reren Gemeinde-Bännen, und sind solche doppelt und mehrfach gezählt. Sol⸗
cher Grundbesitzer, welche auf andern Bännen, als denen ihres Wohnorts,
Grundbesitz haben, weist das Kataster 4830 nach, wovon 1156 außerhalb
des Kreises wohnen.
Die Zahl 13,242 entspricht daher nicht einmal der Anzahl der vorhandenen
Grundbesitzer und noch weniger kann sie die Anzahl der Besitzungen repräsentiren.
Es konnte aber in die obige Nachweisung eine andere Zahl nicht auf⸗
genommen werden, weil sich eine solche genau nicht feststellen läßt.
Betrachtet man nämlich als eine Besitzung einen Complex von Grundstücken,
 welcher gemeinschaftlich von einer Person oder Familie besessen und
bewirthschaftet wird, so müßte festgestellt werden:
Vwelche Forensen-Besitzungen mit der Besitzung des Wohnorts des⸗
selben Besitzers und
welche Grundstücke verschiedener Mitglieder derselben Haushaltung
gemeinschaftlich bewirthschaftet werden.
Wo solcher gemeinschaftliche Besitz vorhanden, wird die gemeinschaftliche
Bewirthschaftung die Regel sein; eben so kann man dieß rücksichtlich der Mehr—
zahl der Forensen-Besitzungen innerhalb des Kreises annehmen, die meist auf
benachbarten Bännen liegen.
Indessen tritt in vielen Fällen doch auch das entgegengesetzte Verhält—
niß ein, und es wäre sehr complicirt, wenn nicht geradezu unmöglich, diese
Fälle in zuverlässigen Zahlen auszudrücken.
Es bleibt daher nichts Anderes übrig, als eine approximative Schätzung.
Abgesehen davon, daß manche außerhalb des Kreises wohnende Forensen ihre
m hiesigen Kreise belegenen Grundstücke mit denen ihres beuachbarten Wohn—
orts als eine Besitzung bewirthschaften, solche Grundstücke hier also eigent
lich als besondere Besitzungen nicht gezählt werden könnten *), kann man folgende
 Berechnung anstellen:
Der Kreis zählt Familien oder einzeln lebende Personen
zusammen e
Davon sind, wie ich ermittelt habe, blos mit Hausbe⸗
sitzungen angesesse. 755
Ganz ohne Grundbesitz — . 10084.
Bleiben grundbesitzende Familien und einzeln Lebende. 5749

*) Dieß Verhältniß wird dadurch bestätigt, daß in den in der Mitte des Kreises
belegenen oder durch große Waldungen gegen andere Kreise abgegrenzten Gemeinden
ehr wenige außerhalb des Kreises wohnende Forensen vorkommen; so in den Bürgermeistereien
Mettlach 32, Merzig 37, Losheim 40, Weiskirchen 530. In den Grenz⸗Bürgermeiste⸗
reien dagegen sehr viele: Beckingen 201, Hilbringen 295, Wadern 451.
            
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