Grund⸗Eigenthum.
109
urchtamitis Reinertrag pro Morgen in Sgr
22
533 3.,5
2 2*
55 —5—
5* 838
5505 *
—
—
4—
Wiesen. — *
Grundsteuer
pro Mrg.
42. Weierweiler
43. Losheim
44. Britten
45. Weiskirchen
46. Reimsbach
47. Büschfeld
408. Ibermorscholz
49. Steinberg
50. Düppenweiler
51. Dppen
52. Dreisbach
53. Nunkirchen
54. Erbringen
55. Wadrill
56. Münchweiler
57. Bergen
58. Saarhölzbach
59. Oberlöstern
60. Mitlosheim
61. Scheiden
632. Untermorscholz
683. Waldhölzbach
54. Rappweiler
30
28
3
—
*
*
4
52
I
27
23
25
2219
229
—0
J
5
31
4.
—
7
9
21
19
9)
22
5
1
F
*
70
8
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5
5
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7
51
36
40
— —
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—
J ——
⸗ Du
3 —
J A
33183133
3 39663313536
7—
7
4
7
I
Kreis J 34
Die Ertragsfähigkeit des Bodens im Allgemeinen bestimmt sich offenhar
am besten mittelst der Durchschnittszahlen des Reinertrages aller Cul⸗
urarten, von steuerfreien und steuerpflichtigen Liegenschaften zusammen ge—
aommen. Nach diesen Zahlen sind daher hier die Gemeinden geordnet. Alle
übrigen Durchschnittserträge, deren Hauptzahlen in der obigen Nachweisung
ebenfalls enthalten sind, weichen in Folge von Zufälligkeiten mehr oder min⸗
der von dem Hauptdurchschnitte ab. Wo die steuerfreien Liegenschaften
vorzugsweise aus (geringer tarifirten) Waldungen (Staatsforsten) bestehen,
da sind die Durchschnittserträge der steuerpflichtigen Liegenschaften höher, als
der Gesammtdurchschnitt (z. B. Mettlach, Dagstuhl u. s. w.). Sind aber die
steuerfreien Ländereien Wiesen oder Ackerland (in der Regel in den bessern Lagen),
so tritt der umgekehrte Fall ein; die Differenz ist hier aber in der Regel
sehr unbedeutend (z. B. Hilbringen, Fickingen, Harlingen u. s. w.). In
den meisten (40) Gemeinden sind beide Zahlenreihen gleich.