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es sich nicht alle territorialen Garantien sicherte, um
alle deutschen Hegemoniegelüste zu vereitelñh und die
Wüederkehr solcher Gefahren unmôglich zu machen.
Hierüber soll man sich keiner Täuschung hingeben.
Keine militärische Besetzung,. sie mag noch so lange
dauern ; keine geldliche Entschädigung, sie mag auch sa
hart sein ; keine Handels- und Zollverträge, môgen sie so
vorteilhaft erscheïnen ; keine unentgeltlichen Kohlenlieferungen
vermôgen Abhilfe zu schaffen. Nur « unvergängliche
territoriale Sicherheiten » kônnen dem friellichen,
schwer geprüften Frankreich und der Welt einen
Dauerfrieden bringen.
LL
Drei Bergwerksgesellschaften, die im XIX. Jahrhundert,
unter franzôsischer Herrschaft, im Teil des Beckens,
der im Vertrag von 1815 nicht abgetreten wurde, gegrüûndet
worden waren, « Petite-Rosselle, Sarre-et-Moselle »
und « Houve », gingen 1871 an Preussen über. Sie
werden als « lothringische » oder « franzôsische Bergwerke
» bezeichnet.
Der bei weitem wichtigste Teil des Beckens im Mittelpunkt
und im Osten, « deutsche Bergwerke » genannt,
wurde «chon 1815 preussisch ; er erstreckt sich in Rheinpreussen
von Neunkirchen bis Dillingen ; hinzu kommen
Geislautern und Saarbrücken auf dem linken Saarufer
und’ Frankenholz mit St. Ingbert in der Pfalz. Mit
Ausnahme des ‘Bergwerkes von Hostenbach (1912-13
197.016 T.), Privateigentum ‘der Gebrüder Roechling,
denen es: 1804 von Napoléon konzessioniert wurde,
gehôren sämtliche Kohlenzentren, 12 an der Zahl, dem
Fiskus an.
Ausser seïnen Kohlengruben hatte das Saarbecken
auch Erzeruben, namentlich in Tholey, Forbach, St.
Avold, Dillingen. Aber wie verschwanden allmählich