Full text : Aus Saarbrückens Vergangenheit

— 62 —

freÿ gemacht, hatte die soziale Unabhängigkeit gebracht,
hatte die Güter der toten Hand und den Lehnsbesitz dem
ôffentlichen Interesse dienstbar gemacht, so dass das
ganze Land aufblühte. Das klingt etwas anders als das
gehässige Wort des Saarbrücker Chronisten von 1901 von
« den 21 Jahren franzôs:acher Tyrannei. »

Doch reicht die Sybelsche Begründung nicht aus, um
die feindselige Haltung der Rheinländer zu ezklären.
Man kann in der tiefen und andauernden Antipathie des
Volkes gegen die Preussen nichts anderes erblicken als
die natürliche Folge der Verschiedenheit von Land,
Rasse, geschichtlichen Traditionen, Religion, Sinnesart
als Ueberbleibsel gallischer Einwirkungen in einem
Lande; das büis zum Rhein gallisch gewesen war. Dieses
vôlkische Verwandtschaftsgefühl, das durch den germanischen
 Durchdringungsprozess der folgenden Jahrhunderte
 nie ganz zum Schwinden gebracht wurde, die
Gleichartigkeit geistiger Veranlagung bilden den Schlüssel
 zum Verständnis der jubelniden Begeisterung, mit der
das Rheinland die Revolution und Napoléon begrüsste,
und der vôlligen Anpassung an franzôsische Gesetzgsbung
 und Lebensart. Selbst unter preussischem Regime
blieb der Code Napoléon im Rechtsleben massgebend ;
erst i. J. 1900 wurde er durch das Bürgerliche Gesetzbuch
abgelôst.

Obwohl Saarbrücken sich schneller als Saarlouis mit
der preussischen Herrschaft abfand, g0 versäumten seine
Bürger lange Zeit hindurch keinen Anlass, ihre Sympathie
 für die Franzosen an den Tag zu legen. Die alten
Veteranen der Kaiserzeit feierten jährlich die Napoléonischen
 Gedenktage. Als Napoléon III. im September
1857 aus Deutschland zurickkehrte, wurde er zu Saarbrücken
 mit Jubel von der Bevôlkerung begrüsst.- Noch
am Vorabend des Krieges von 1866 konnte ein Bericht
des Präfekten des Moseldepartement feststellen, dass
die grosse Mehrzahl der Einwohnerschaft von Saarbrücken
 und Umgegend sehnlichst wünsche, der Gang
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.