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3. Da die Festung Landau vor dem Jahre 1792 einen
tsolierten Punkt in Deutschland gebildet hat, behält
Frankreich jenseits seiner Grenzen einen Teil des Departement
des Donnersberges und des Niederrheins, um die
Festung Landau und ihren Rayon in das übrige Kônig
reich einzubeziehen. »
In der Saargegend beliess der Vertrag vom 30. Mai 1814
bei Frankreich die Kantone Rellingen, Saarlouis, Pütt
lingen, Vôlklingen. Saarbrücken, St. Arnual, d. i. das
ganze linke Saarufer bis Fremersdorf, und rechtsseitig
von Saargemüni ab Rilchingen, Klein-Blittersiorf, Fechingen,®
Bischmischheim, Scheidt, Dudweiler, Quirscheid,
Hausstadt, Merchingen bei Merzig und das
ganze Land diesseits der durch die genannten Déôrfer
bezeichneten Linie. Aber die neue Grenze entriss Frankreich
St. Ingbert, Neunkirchen, ‘Ottweiler, St. Wendel,
Tholey, Lebach, Limbach, Bettingen, Kéôrprich, Saarwellingen,
Nalbach, Bietzen, Merzig und die beiden Ufer
der unteren Saar von Fechingen und Fre nersdorf.
Wenñn die Unterhändler der Verbündeten Frankreich
Saarbrücken, Saarlouis und Umgebung liessen, so
ceschah dies vor allem ‘desha!lb, weïl die Bevôlkerung
dieser Gegend in engster wirtschaftlicher und sozialer
Interessengemeinschaft-stand mit den Departements der
Meurthe und Mosel. Sie waren vielfach durch Familienbeziehungen
miteinander 'verbunden, blühten durch die
gleichen Industriezweïge, ergänzten sich gegenseiltig und
tauschten die Erzeugnisse ibres Bodens und ihrer Manufakturen
wechæelseitig aus. Keiner konnte des anderen
entraten. Die Kohle von Saarbrücken nährte die Salinen
von Dieuze, Château-Salins und. des ganzen Saulnois.
Ein während der Revolutionsepoche von «den. Saarbrückern
an «die Volksvertreter gesandter Berücht
bezeugt, « dass der Handel, der Austausch unserer Eisenerzæeugnisse,
unseres Holzes und unserer Kohlen gegien
die franzôsischen Manufakturprodukte die Zuneigung der
Nassauer für die Franzosen befestigt und aufrecht erhal-