Full text : Aus Saarbrückens Vergangenheit

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eine Garnison unterhalten wird von einem Effektivbestand,
 der ganz in seinem Belieben steht ; die Soldaten
sind Franzosen und werden den Platz bewachen und in
einer vom Ermessen des Känigs abhängigen Anzahl
Kompagnien dienen, deren Kapitäne und Offiziere der
Kônig ernennt.
2) Der genannte Graf von Saarbrücken ist Hauptmann
und Gouverneur in der Veste für den Kônig, mit
kôniglichem Patent, ebenso wie es seine Erbnachfolger
in der genannten Festung sein werden, mit denselben
Autorität und Machthbefugnis, welche die ‘übrigen
Gouverneure der franzôsischen festen Plätze haben ; der
Graf wird die Schlüssel des Platzes verwahren.
Der Känig verpflichtet sich, die Veste auf seine Kosten
zu unterhalten, auch mit Mundvorrat und Kriegsmunition.
 Ueberdies, « wenn S. Majestät es für gut hält, den
Platz mit einem Major, Adjutanten, Wachhanptmann,
Arzt, Kaplan, Barbier, Diener und Kanoniar zu versehen
 », so werden diese Beamten von S. Majestät
besoldet.

3) Der Kônig nimmt in seinen und seiner Nachfolger —
die der gegenwärtige Vertrag bindet — Schutz und
Schirm den Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken,
 seine Erben und -Untertanen, Schloss un1
Amtsbezirk von Ottrweiler, Festungen und Bailllage von
Homburg, Wilstein, Ingenheim, Tieffenthal, -Rosenthal,
ihre Territorien, Gerechtsame, Pertinenzien und Dependentien,
 so wie auch alles, was ihnen durch Erbschaft,
Schenkung, Kauf oder anderweitig zufallen mag, and
wird es beschützen und beschirmen gegen wen es auch
sei ….

Schliesslich erhielt der Graf von Saarbrücken die
Stelle eines Obersten des Elsässischen Regimentes für
sich und seine Erben. Wenn Ludwig XIV. zufrieden
war, 80 War es sein Vasall, der Graf, nicht minier.
Johann Ludwig schätzte sich glücklich, endlich seine unbequemen
 Nachbaren los zu haben und zugleich unter
            
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