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Aber trotz dieser dreimaligen, völkerrechtlich anerkannten
Wiederherstellung Saarbrückens sollte das unglückliche Land
keine Ruhe vor der französischen Ländergier haben, und die
härteste Prüfung stand ihm noch bevor.
Bekanntlich erreichten die Truppen Ludwig XIV. an
Plünderungen, Metzeleien und Brandschatzung einen selbst
für die damalige Zeit erstaunlichen Rekord. Sie wurden aber
noch übertroffen durch die Horden des republikanischen Frank⸗
reich, die/ den Mordbrenner der Pfalz, Mélae, weit hinter
sich lasend, im Jahre 1793 unter dem Rufe „Friede den
hütten, Krieg den Palästen“ in das Saargebiet einfielen und
dort in geradezu vandalischer Weise hausten. In diesen Jahren
wurden nicht nur die sämtlichen Schlösser des Landes ein—⸗
geüschert und unermeßliche Kunstschätze weggeschleppt — eine
auch von Napoleon mit besonderer Vorliebe befolgte Praxis —
sondern auch die Bürgerschaft bis aufs Blut ausgepreßt. Die
Franzosen nahmen es offenbar nur mit dem zweiten Teil
ihres Programms genau; jedenfalls litt das Volk unter den
Schrecknissen der Revolution genau so wie die großen Herren,
und auch im Saarbrücker Lande feierte die Guillotine ihre
Orgien. Die angesehensten Bürger wurden als Geiseln nach
Metz gebracht, von wo sie erst nach einigen Jahren, nach
Erduldung schwerster körperlicher und seelischer Leiden, nach
Saarbrücken zurückkehren durften. Alle Möbel und sonstigen
Wertobjekte des fürstlichen Hauses wurden von den Revolu—
tionären gestohlen, Plünderungen und Beraubungen der ge—⸗
samten Bevölkerung waren an der Tagesordnung, kurz, die
Mißwirtschaft war so groß, daß selbst die französischen Kom—
missare Fournot und Rolland sie in ihren Berichten an den
Konvent mit heftigen Worten geißelten. Als Oesterreich im
Frieden von Campo formio im Oktober 1797 im Geheimen
seine Zustimmung zu der Abtretung des linken Rheinufers an
Frankreich gegeben hatte, wurde das Saarbrückener Land
pöllig als französisches Eigentum behandelt und Saarbrücken