Full text : Jugenderinnerungen aus der alten Saarbrücker Zeit

Saarbrücken hatte zu jener Zeit 5000 Einwohner,
St. Johann hatte dagegen nur 4000 Einwohner. Städtische
Arbeiter beschäftigte die Stadtverwaltung damals noch nicht,
erst viel später haͤt sich die Stadt den Luxus eines städtischen
Arbeiters erlaubt, dem aber die Spießbuͤrger auch noch die
Fristenzberechtigung absprachen; denn er wurde allgemein nur
der städtische Faulenzer genannt.
Ich habe im Vorstehenden etwas weit ausgeholt und die
Namen der einzelnen Personen genau aufgeführt; ich tat
dies aber mit Absicht, weil ich annahm, daß es viele meiner
Mitbürger, namentlich die Zeitgenossen interessieren dürfte,
von Personen wieder zu hören, die sie noch persönlich gekannt
haben, oder mit denen sie auch mehr oder weniger im Leben
in Berührung gekommen sind.
Einen großen Aufschwung und Umwälzung hat unsere
Feuerwehr durchgemacht; doch hat es lange Ze gedauert,
bis sie zu ihrer jetzigen Vollkommenheit gelangt ist. Es bestand
ja auch schon in alten Zeiten eine Verordnung, wonach jeder
Bürger beim Löschen eines Brandes Hilfe leisten mußte. Aber
eine geschulte Feuerwehr gab es nicht. Größere Brände kamen
glückicherweise früher nicht viel vor. Anfangs der fünfziger
JFahre brannte während der Nacht das Baumsche Haus in der
düfergasse ab; durch die damals ungeschulte Feuerwehr, oder
sagen wir besser, weil noch keine Feuerwehr vorhanden war,
enistand damals beim Löschen in der engen Gasse ein großes
Durcheinander, und es war nach dem Brande die Rede davon,
eine Feuerwehr ins Leben zu rufen. Ausgangs der fünfziger
Jahre, während eines sehr trockenen Sommers, brachen
mehrere größere Brände innerhalb weniger Tage in Saar—
brücken und in St. Johann aus. Bei diesen Bränden stellten
sich die bisherigen Feuerlöscheinrichtungen als mangelhaft und
beraltet heraus, und man kam zu der Ueberzeugung, daß es
beim Löschen eines Brandes in unseren Städten nicht in der
bisherigen Weise weitergehen könne. Aus diesem Grunde
wurde durch den damaligen Bürgermeister der Stadt Saar—
brücken, Kromeyer, am I. Dezember 1859 eine Pflichtfeuer⸗
wehr gegründet. Zum Beitritt war jeder männliche Ein—
wohner von Saarbrücken verpflichtet, ausgenommen die
Personen unter 21 und über 60 Jahren, ferner Kranke, Ge—
zrechliche, Geistliche, Aerzte, Beamte und Lehrer. Der
Bürgermeister war Chef der Feuerwehr, die Beigeordneten
dessen Stellvertreter. In einer hierzu erlassenen Feuerpolizei⸗
Ordnung wurde bestimmt, daß sämtliche Bewohner ihre ge—
wöhnlichen Wasserbütten und Wassereimer, fortwährend, be—
sonders aber bei Nacht, gefüllt halten mußten. Bei Ausbruch
eines nächtlichen Feuüers waren alle Einwohner verpflichtet,
            
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