hatte eine große wattierte halbmondförmige Kappe auf und
war stets barfuß; sie erbettelte sich ihren Unterhalt. Ferner
erschien von Gersweiler der alte Juhl zweimal in der Woche
in der Stadt; er hatte einen großen Korb an der Seite, den
er morgens leer mitbrachte und abends voll heimschleppte.
Er bettelte eigentlich nicht, sondern wünschte nur den Leuten
das neue Jahr an, wie man hier sagte; er ging fast in alle
Häuser, wo er auch meist etwas bekam. Geld wollte er nicht.
Da er nun mit seinem Neujahrwünschen zu Neujahr nicht
fertig werden konnte, so dauerte dies Wünschen fast das ganze
Jahr. Dann gab es noch mehrere stadtbekannte Persönlichkeiten
hier wie der Gottche, die Wildsau von St. Johann,
welch letzterer sich durch einen besonders guten Appetit aus—
zeichnete u. a. Unsere Polizei ließ damals die Leute ruhig
gewähren.
Das Gefängniswesen von Saarbrücken war damals
noch sehr idyllisch. Meine Zeitgenossen werden sich noch des
langen Pieron, wie der Gefangenen-Vorführer hieß, er—
innern. Er pendelte fortwährend, einen mächtigen Krückstock
über den linken Arm gehängt, von der „Prison“ (Gefängnis)
nach dem am anderen Ende der Stadt gelegenen Schloßplatz
zum Landgericht, da, wo heute das neue Kreishaus steht, und
transportierte die Gefangenen, gewöhnlich ungefesselt, denn
sie waren meistens harmlose Leute. Viermal im Jahre, wenn
die Assisen — heutiges Schwurgericht — tagten, wurde eine
Ausnahme gemacht. Dann wurden die betreffenden Ge—
fangenen, welche vom Schwurgericht abgeurteilt wurden,
unter Anführung eines Huissiers (Gerichtsvollzieher), eines
Unteroffiziers und etlichen Ulanen im Ordonanzanzuge, mit
gezogenem Säbel, den langen Weg durch die Stadt geführt.
Es war ganz gleich, ob es sich um einen gefürchteten Räuber—
hauptmann oder um eine unschuldige Maid handelte. Die
Soldaten blieben während der ganzen Verhandlung dabei und
bewachten die Gefangenen.
In der „Prison“, nicht zu vergleichen mit dem heutigen
geregelten Gefängniswesen, wurde es damals nicht so genau
genommen. Wenn jemand eine Gefängnissstrafe Wzusigen
— D
fängnis zu sein. Er konnte, wie man damals sagte, reklamiert
werden. Der Bestrafte mußte jemand haben, der ihn rekla—
mierte; dann kam der Gefangene, wenn der Verwalter damit
einverstanden war, bei dem, der ihn reklamierte, gegen Zah—
lung von 8 Silbergroschen pro Tag in Arbeit und zwar ohne
jede Kontrolle. Des Abends mußten sich die Gefangenen im
Gefängnis wieder einfinden, bis morgens 7 Uhr, wo sie in die
Stadt wieder zur Arbeit gehen konnten. Was sie den Tag