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laut Beschluß der Departements-Volksvertreter als
Feinde der Republik erklärt seien, weil sie die
Revolution haßten.“ Die Regierung und Kammer
waren beschlagnahmt und die Beamten mit Wachen
in ihre Häuser zurückgeschickt worden. In der
Frühe des Tages werden sie neuerlich zitiert,
damit sie vernähmen, auch sie seien arretiert und
würden als Geisel — angeblich für die entflohene
Gräfin — unter sicherer Begleitung nach Paris
geführt; ihre Effekten, Papiere und Möbel würden
gleich den gräflichen versiegelt, ihr Vieh aber und
Vorräte zur Unterhaltung und Erhaltung an die
Bevollmächtigten des Mosel-Departements ver—
bracht. So lautete allerdings der Befehl, der doch
immer noch die Formen des Rechtsverfahrens ein⸗
gehalten wissen will. Und wie verfuhr Boutay?
Ohne jede Wahl und Rücksicht verhaftete er
Greise, Männer und Frauen, sogar den Gast
Wariannens, Oberst von Scheid, einen alters⸗
schwachen Ehrenmann, der voraussichtlich den
Strapazen erliegen mußte. „Unter Tränen ihrer
Verwandten, Freunde und Witbürger reisen die
unglücklichen Gefangenen ab. Nicht einmal eine
Chaise erhielten sie, sondern wurden auf einem
offenen Strohwagen unter Begleitung eines De—
tachements Gendarmen aus der Stadt weggefahren,
und in Forbach mit den übrigen Unglücksgefährten
vereinigt, die von Saar⸗ und Zweibrücken aus zu
ihnen stießen; hier mußten sie die Nacht auf dem