Full text : Marianne von der Leyen, geb. v. Dalberg, die "Große Reichsgräfin" des Westrichs

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sie auch für die der Beamten! Und für die leib—
liche Gesundheit im Lande glaubte sie nicht nur
durch Anlage von teilweise heute noch erhaltenen
Brunnen!9 und Wasserleitungen, sondern auch
durch das Verbot der „Kirch‘ höfe zu wirken. In
einer eigenen diesbezüglichen Verordnung wird die
fernere Benützung der Kirchen und Kirchgärten zu
Beerdigungszwecken rundweg untersagt und der
Residenzstadt die Anlage eines neuen — des gegen—
wärtigen Gottesackers nahe gelegt. ) Gleichzeitig
wurde nach dem Beispiele von Dutzenden von
anderen Fürsten auch die Begräbnisweise geregelt
und einmal wieder gegen den Luxus bei Leichen—
feierlichkeiten zweck- und ernstlos „mandadiert“
d. i. mit Strafen gedroht.
So hat Veichsgräfin Marianne für die mate—
rielle Förderung ihrer Untertanen unleugbares
Wohlwollen bekundet. Und doch liegen ihre Ver—
dienste mehr auf geistigem Gebiete des Kirchen—
und Schulwesens.
Franz Karl hatte noch die Klostergründung
veranlaßt; am 6. Wärz 1775 ersuchte der Pat.
prov. Jos. Nelzen der rheinischen Franziskaner
den Bischof von Metz um Genehmigung zum Bau,
welcher Bitte, nach eingeholter Zustimmung des
Reichsgrafen, am 6. Mai ds. Is. entsprochen
wurde. Alsbald begann das Graben und Zim—
mern; den 3 Worgen großen Bauplatz vom besten
Lande unmittelbar neben dem Schlosse, das nötige
Holz, die auf über 11000 fl. stehende Ornament—
            
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