weit entfernt, indem sie Judenfeinden unter An—
drohung von Strafe Mäßigung befahl, damit „den
Juden nichts in den Weg gelegt werde“. Zur
Förderung des Kleinhandels erließ Warianne
(nachdem ihr Gemahl schon 1775 die Frucht- und
Viehhalle gebaut) 15) 1786 eine genaue Warkt—
ordnung, die — sogar in manchen Details — teil—
weise noch heute zu Recht besteht; man kann dieser
alten Ordnung, wenn sie auch wie die gesamte
engherzige Zollpolitik unserer Reichsgräfin nach
dem kleinlich⸗ängstlichen Unsicherheitsgrundsatz ver—
faßt war: Das Land nur seinen Leuten! die Er—
sprießlichkeit in jener Zeit nicht absprechen.
In der Sorge für das materielle Wohl ihrer
Untergebenen und Diener ließ sich die Fürstin aber
auch nicht durch persönliche Opfer abschrecken. Eine
Brandassekuranz“*) hatte sie schon ins Leben ge—
rufen. Um auch die Hinterbliebenen ihrer Diener
zu sichern, veranlaßte sie dann (eine Pension wurde
ohnehin bezahlt) die Gündung einer „gesellschaft⸗
lichen Witwen- und Waisenkasse, welche mit Wirkung
vom 1. Januar 1785 jeder Beamten- und Be—
diensteten- Witwe ! /, jeder Waise! / des Aktivitäts—
gehaltes vom Manne und Vaͤter gegen 2 Prozent
Jahresbeitrag garantierte. Am Tage, da mit Voll—
jährigkeit ihres Sohnes Marianne die Regierung
verlassen sollte, stiftete sie dazu 30000 fl., ein
schöner Hinweis auf das letzte Liebeswerk ihres
Gemahls: Er sorgte für die Waisen der Bürger,
*) Feuerversicherung.