Krone abzubrechen, tritt sie mit flammendem Zorne
entgegen. Daraus erklärt sich auch, daß trotz der
Billigkeit der Kohlen einerseits und des großen
Waldkomplex andererseits — 25000 MWorgen (bei
u6 000 Morgen Ackerland), die sich ziemlich gleich—
mäßig zwischen Fiskus und Gemeinde teilten —
ganze Regale der Archive mit Akten über Holz—
frevelprozesse gefüllt sind. Die Aufsicht hierin
wurde durch 7 Forstämter geübt, welche ihrerseits
wieder unter dem obersten Forstamte in der Re—
sidenz standen. Die Schultheißen hatten in Forst—
rügesachen sowohl als in „ordinären Casen““)
kontrollierende und zumteil richtende Gewalt.
Höchste Instanz war das Oberamt (Amtmann
Schmelzer) und letzte Stelle die Regentin. Die
Strafen waren mehr entehrende; Esel, Halsgeige,
Pfahl, ja, öffentliche Kirchenbußen!?) waren noch
gebräuchlich. Die Exekution geschah durch einen
unter dem Hofrate (Dr. Dreger, später Reichard)
stehenden Polizeidirektor und dessen Organe, die
Büttel. Die Kassen des Ländchens versah ein
Rentmeister (Brixius), die Katastrierung Geometer
Voydeville. Der Vieh⸗ und Geldhandel lag
zumeist in den Händen der Juden. Dem Charakter
der Zeit entsprechend, hatte die Reichsgräfin die
Anordnung getroffen, daß kein Untertan mit einem
„Häbräer“ handeln oder ihm ein Schuldschein aus—
stellen könne, es sei denn ein Anwalt oder Gerichts⸗
mann zugegen. Doch war sie von Antisemitismus
x) D. i. gewöhnliche Polizeifälle.