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Straff vorgenommen werden.“ Weiter wird in pos. 14
auch neu angeordnet: „daß diese monatliche oder sonderbare
Bettage Festtage seyn, vnd an denselbigen Tagen keine Hand—
streich, oder andere namhaffte Gastmahl, als Schöffen-Imbiß,
Zunfftgelöcher, Weinkäuffe vnd dergleichen sollen angestellt
vnd gehalten werden, Wie im gleichem in der gantzen Bet—
tags Wochen alle Hochzeiten, bey vorbehaltener Straffe,
sollen eingestellt seyn.“ —
Es folgen nun 5 Gebetsformulare für die verschiedenen
Zeiten des Kirchenjahres und für besondere Verhältnisse.
Eine Anzahl dieser Gebete habe ich in der von Osiander
und Brenz verfaßten Brandenburg-Nürnberger K. O. von
1533 gefunden. Viele dieser Gebete zeichnen sich durch eine
markige, lapidare Kürze aus und behalten immer ihren Wert,
andere sind minderwertiger. Weil beinahe 200 Jahre lang
diese Gebete in einem großen Teil unserer Nassauischen Kirche
gebraucht wurden, bringe ich diese Sammlung hier nach der
Ausgabe von 1762 zum Abdruck, sowohl um des historischen
als liturgischen Gesichtspunktes willen:
Kirchen- Titaney.
Herr Gott Vatter im Himmel, Erbarm dich über
uns; Herr Gott Sohn, der Welt Heiland, Erbarm dich
über uns; HERR Gott Heiliger Geist, Erbarm dich über
uns; Sey uns gnädig, Verschon uns lieber Herre Gott;
Sey uns gnädig, Hilff uns lieber Herre Gott! für allen
Sünden, für allem Irrsal, für allem Uebel, für des
Teuffels Trug und List, für bösem schnellen Tod, für
Pestilentz und theurer Zeit, für Krieg und Blutvergiessen,
für Aufruhr und Zwitracht, für Hagel und Ungewitter, für
Feuer und Wassers-Noth, und für dem ewigen Tod behüte
uns lieber Herre Gott; Durch deine heilige Geburth, durch
deinen Todes-Kampff und blutigen Schweiß, durch dein
Creutz und Tod, durch dein heilig Aufferstehen und Himmel—
farth, in unserer letzten Noth und am jüngsten Gericht,
Hilff uns lieber Herre Gott.