Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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Wappen versehen; dieser Schmuck findet sich auch im 2. und
3. Teile. Der 1. Teil aus 17 Abschnitten bestehend zählt 213
Seiten und trägt auf der Rückseite die Worte: „Getruckt zu
Franckfort am Mayn, bei Johann Bringers, seeligen Wittib.
Anno MDCXVIII.“ Die Schlußvignette zeigt einen Engel,
der zur Erde herniedersteigt. Im Umkreis der Bilder stehen die
Worte: Gaudium magnum ecce anuncio vobis.
Der 2. Teil hat den Titel: „Ordnung Vnser Ludwigs
Graffens zu Nassaw, zu Sarprucken vnd zu Sarwerden:
Herrn zu Lahr, Wißbaden vnd Itzstein ꝛc. Von vobriger
Bestellung des Kirchenwesens: Christlicher Disciplin vnd
Zucht-Verwaltung Geistlicher Güter: Ehe: vnd andern Sachen.
Getruckt zu Franckfort am Mayn, bey Johan Nicolaum
Stoltzenbergern Anno MDCXVIlI.“ Dieser Teil enthält 15
Abschnitte auf 63 Seiten.
Der 3. Teil trägt die Ausschrift: „Ordnung, Wie es in
Vnser Ludwigs Graffen zu Nassaw, zu Sarprücken, vnd zu
Sarwerden, Herrns zu Lahr, Wießbaden vnd Itzstein ꝛc.
Graffe und Herrschafften hinfüro bey Eheverlöbnissen, Hoch—
zeiten, Kindtauffen, Vnd Leichenbegängnussen ꝛc. Mit Ab—
stellung allerhand Verordnung vnd vberflüssiger Vnkosten
solt gehalten werden. Anno MDCXVIII.“ Auf 30 Seiten
werden 5 Materien behandelt. Am Schlusse heißt es: „Ge—
truckt zu Franckfurt am Mayn, Bey Nicolav Hoffmann.
Im Jahr MDcCXVIII.“
Was in der Frankfurter Ausgabe von 1576 und der
Gießener von 1609 am Anfange stand, bildet hier den
2. Teil und die dort im 2. Teil behandelten Materien bilden
hier den 1. Teil.
Die von Saarbrücken aus datierte Vorrede vom 23. Okt.
1617 teilt mit, daß, wenn auch in der Substanz nichts in
in der neuen K. O. geändert sei, es doch die Notdurft er—
fordert habe, „in etlichen an jhnen selbst Mitteldingen, so
in Christlicher Freyheit bestehen, doch ohne Verruckung vnd
Abbruch der Hauptsachen, in etwas fernere Deduction, vnd
Erklärung hin vnd wider zu thun vnnd vorzunehmen.“ Auch
            
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