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Manuskript in Folio wiederfinden. In diesen „Erläuterungen“
u. s. w. finden wir folgendes:
Einleitung. 5 S.
Von Vnderrichtung deß gemeinen Volcks sowohl der Alten als der
Jungen. 18 S.
Von der H. Tauff (andre Hand). 2u/, S.
Vom h. Abendmahl. 72, S. Enthält vor allem: kurtze Fragstück
zum Catechismo Lutheri gehbrig, darin die christl. Jugend vnd
einfeltig volck in der Nassaw-Sarprückisch Kirchen znu üben.
*
Vom monatlichen Bettag. 32 S
Vesper-Lection (später in der K. O.)
Von der Kirchen-Disciplin und Censur. (Erscheint erweitert und
verändert, aber doch in vielem gleich, gedruckt 1618). Hier 29
Nummeru, dort 16, wobei allerdings manches zusammen—
gefaßt ist.
Von Almosen, Stöcken und Gottes Kasten. 2u,, S. (Ziemlich genau
1618 gedruckt.)
Von der conformitet vnd gleicheit, in Kirchensachen, eeremonien vnd
gebreuchen. M, S. (Mit Abänderung später in der K. O
gedruckt.
Kurtzer Extract aus den alten Ordnungen Von Pfarr- vnd Kirch—
gütern, Zinß, Renten vnd Gefällen, auch Kirchen- vnd Pfarr—
bäuen. 5S. 30. Mai 1610. (Mit Abänderung später in der
K. O.)
Was bei der Publikation der erleuterungs Puuckte öffentlich ab der
Cantzel zu verlesen oder auszulassen. 2 S.
*
Aus dem Staats-Archiv zu Wiesbaden (V. N.Asfingen
1Gen X a I) teile ich noch folgenden Brief des Grafen
Ludwig an den Superintendenten Lorenz Stephani in Weil—
burg vom 30. May 1610 mit, der sich auf diese Erläuterungen
bezieht. Er lautet also:
Ludwig,
Vnsern günstigen gruß zuvor, würdiger lieber Andechtiger.
Wir übersenden Euch hierbey die zu vnser Kirchenordnung ge—
hörige Erläuterungspunckten so von vns vnderschrieben mitt dem
bevelch Ihr wollet dieselbe in Eurer Superintendenz anbeuohlenen