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So hatte sich der Magister Susenbeth in Nassau all⸗
mählich der reformierten Richtung angeschlossen, den Heidel—
berger Katechismus eingesührt, die Bilder aus der Kirche
entsernt und den Abendmahlsritus abgeändert. Nach ein⸗
gehenden Verhandlungen, an denen sich Ludwigs Super—
nendent Tobias Weber, der Oberamtmann Meinhardt von
der Leyen und Dr. Jäger aus Idstein, der Weilburger
Superintendent Lorenz Stephani, Dr. H. Schild von Diez
und Magister Zepper aus Herborn beteiligten, wurde ein
besonderer lutherischer und reformierter Geistlicher in Nassau
angestellt.
Zu sehr ärgerlichen Auftritten führte der konfessionelle
Hader in Dornholzhausen, wo der reformierte Pfarrer
Salomon Dietz sich mit dem Lutheraner Jacob Piscator
so heftig um die Pfarrstelle stritt, daß Dietz den Piscator
1608 erstach; auch in Bechtheim stritt man sehr heftig. In
der Grasschaft Catzenelnbogen kam es ebenfalls zu Reibereien,
infolge dessen eine lutherische Pfarrei in Adolfseck errichtet
wurde. —
Auch um das Kloster Walsdorf mochte sich Ludwig ver⸗
dient. Er ließ es 1607 durch die Superintendenten Weber
und Stephani visitieren. Die Folge davon war, daß nach
dem Vorbilde der von Wilhelm von Nassau-Dillenburg für
das Stift Keppel entworfenen Klosterordnung auch für Wals⸗
dorf eine ähnliche Ordnung am 5. Dez. 1608 eingeführt
wurde (vergl. Deißmann, Kloster Walsdorf, S. 75ff.) In
derselben wird das lutherische Bekenntnis entschieden betont
und zwar auch die Conf. Augustana irwariata. Nicht über
acht adlige Jungfrauen sollten in den Convent aufgenommen
werden. Dieselben sollten mindestens 200 Gulden mitbringen
und hatten jährliches Kostgeld zu entrichten. Die betreffenden
Jungfrauen mußten bei ihrem Eintritt mindestens 18 Jahre
alt fein, der Austritt stand frei. Bei der Berheiratung
erhielten sie das eingelegte Kapital zurück. Die jungen
Mädchen, welche von den Insassen des Stifts unterrichtet
und erzogen wurden, hießen „Scholmägdlein“. Der IV.