Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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des Herzogthums Nassau, ein Auszug aus der Kurpfälzischen
Kirchenordnung.
Gehen wir nun zu dem Grafen Ludwig II. und
seiner K. O. von 1618 über.
Am 11. Nov. 1593 war Albrecht im Schlosse zu Ott—
weiler gestorben. Seine drei Söhne Ludwig, Wilhelm und
Johann Casimir folgten aufangs gemeinsam in der Regierung.
Wie hoch sie den bewährten Superintendenten L. Stephani
schätzten, kann man daraus schließen, daß —
Haus in Ottweiler schenkten, doch zog er Weilburg vor und
überließ das Haus seinem Sohne Johann Magnus. Bald
unternahmen die Brüder eine vorläufige Teilung ihrer
Herrschaft; ihre Schwester Anna Amalie hatte der Vater
mit einer sehr reichlichen Geldsumme abgefunden.
1596 starb der junge Graf Johann Ludwig von Wies—
baden und Joͤstein, und Ludwig und sein Onkel Philipp er⸗
hielten die Vormundschaft über denselben. Nach einem
Jahre, 1597, verlor Ludwig seinen Bruder Wilhelm, und
wurden dessen Gebietsteile zu gemeinschaftlichem Besitze über—
nommen. In der Politik folgten sie den Intentionen des
Wetterauischen Grafenvereins. Doch nicht lange währte ihr
Zusammenwirken, denn bereits am 29. März 1602 starb
Johann Casimir, erst 25 Jahre alt.
Ludwig erbte nun dessen Besitz, und als 1608 Johann
Ludwig II. von Wiesbaden-Idstein ebenfalls durch den Tod
heimgerufen wurde, vereinigte er unter seinem Seepter alle
Walramischen Gebiete. Mit der Mutter Johann Ludwigs II.,
Maria von Dillenburg, und deren drei Töchtern fand er sich
im Vertrag von Butzbach vom 5. Sept. 1605 ab, indem er
denselben alle Wünsche erfüllte und es ausdrücklich gestattete,
daß sie sich in ihrem Witwensitz einen reformierten Hof—
prediger hielt.

Dadurch, daß Ludwig verschiedene Teile seines Gebietes
mit Hessen oder auch mit dem reformirten Nassau-Dillen—
burg gemeinschaftlich im Besitz hatte, entstanden allerlei
konfessionelle Reibereien.
Knodt, Kirchenordnung.
            
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