zum Gebrauch bei Sterbenden von musterhafter Kürze,
Kraft und Einfalt.
Auch für die so wichtige Besuchung der Gefangenen
bietet unsere Agende erprobten Rat. Von S. 220 -243
beschäftigt sie sich mit diesem so wichtigen Gegenstand, bei
dem so viele Weisheit erforderlich ist, nämlich in dem Abschnitt
„Von besuchung, erinnerung vnd trost der Gefangenen“,
in welchem der Kenner der Hessischen Kirchenordnungen sofort
des Hyperius Geist erkennt. Man soll, heißt es hier, „mit
denen, die die Gesetze vnd Gebotte der Oberkeit mit Dieb—
stal, Brand, Mord, Raubung vnd dergleichen vbertretten,
vnnd also die Leibstraff verdienet vnd das leben verwirket
haben, ein Christliches mitleiden tragen, sie zu warer Buß
und Bekehrung zu Gott anhalten und mit bestendigem Geist—
lichen Trost, daß sie in jrem elende nicht an Gottes Gnade
verzweiffeln, nottürftigklich vnd genugsam versehen, in ansehens,
daß wo vns Gott nicht erhelt, vnd für solcher schweren
vbertrettung gnedigklich behütet, ist vnser keiner, den der
Teuffel mit seiner list vnnd betrug, nicht auch zu einem
gleichen, oder vielleicht in einen grössern vnd schwereren fahl
bringen möcht, denn es hat der heilig Augustinus gantz wol
vnd wahrhafftig gesagt: Es sei keine sünde jemals von
einem Menschen begangen, welche ein anderer mensch nicht
auch thun kündt, wenn Gott sein Handt von ihm abthete.“
In echt evangelischer Weise wird nun entwickelt, wie da,
wo die Sünde mächtig geworden, die Gnade noch viel
mächtiger geworden ist. Nun werden einige methodische
Winke für die Gefangenen-Seelsorge gegeben. „Zum ersten
mag man fragen, warumb sie da gefangen liegen. Etliche
werden schweigen, nichts bekennen, oder anheben, sich zu
entschuldigen, wie er vnschuldig darein komme. Etliche
werden bekennen, aber doch mit einem trotz. Etliche werden
also bekennen, daß man an den worten vnd geberden sehen
muß, daß sie sehr bekümmert, voll leids vnd jamers seindt.
In summa, es laß sich einer hinsehen, wie er wölle, so kann
man darauß vrsach nemmen, mit jhm zu handeln. Alle