Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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daß jr sie genommen habt vnd nemmet, auch haben vnd
behalten wöllet zu euwrem ehelichen Gemahl?
Antwort: Ja.

Darnach fraget er auch die Braut:
N. Ihr bekennet allhie offentlich vor Gott vnd dieser
Christlichen gemeine, daß jhr gegenwärtigen N. genommen
habt vnd nemmet, auch haben vnd behalten wöllet zu
euwrem ehelichen Gemahl?
Antwort: Ja.

Hier laß er sie einander die Trewringe geben vnd
die beyde rechte hende zusammenfügen vnnd spreche: Was
Gott zusammenfüget, sol kein Mensch nicht scheiden.
Darnach sprech er weiter:
Weil dann N. und N. einander zur Ehe begeren vnd
diß jr gemüth vnd willen allhie offentlich für Gott vnd
dieser Christlichen versamlung bekandt, auch darauff die
hende vnnd Trewringe einander gegeben haben, so spreche
ich sie Ehelich zusammen im Namen Gottes des usw

Dann folgen die bekannten Stellen aus der heiligen
Schrift über den Ehestand mit seinen Pflichten, seinem Kreuz
und seinen Verheißungen. Mit Gebet, dem erweiterten
Segen, wie bei der Abendmahlsfeier und einem Lobgesang
wird die Handlung beendigt. Zum Schluß wird in diesem
Abschnitt die Eintragung der Kopulierten in ein Trauregister
vorgeschrieben.

Auch die folgenden Abschnitte sind genau aus der
Hessischen K. O. übernommen, zuerst wird davon gehandelt:
„Wie man die Kranken besuchen, vnd die Communion
bey jnen halten sol.“ (S. 198-220). Daß wir die ganze
Zeit unsers Lebens wahrhaftigen beständigen Trost haben wider
Sünde, Tod, Teufel und Hölle, dahin zielt das evangelische
Predigtamt. Besonders trostbedürftig sind wir aber in
schwerer Krankheit, besonders wenn der Tod droht, wo die
            
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