Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

opinion de opere operato, aus dem sinn und dem Hertzen
ausgeredet werde,“ damit sich niemand am Leib und Blut
des Herrn versündige. 8) Hierauf soll sich jede Person
dem Pfarrer präsentieren und anzeigen, damit dieser jeder
Person „gelegenheit wol betrachte.“ Diejenigen, „welche
zu explorieren sein oder vnderricht, vermahnung, trost ꝛe.
Hon nöten haben, die soll er heißen warten biß zum ende
dieser Action und auffs aller freundtlichft mit jhnen, was
ihre notturft erfordern wil, reden, die da nicht genugsam
bericht geben, mit guten sanfftmütigen worten, sonderlich aber
die alten, welche solche gedechtnuß nicht haben, wie die jungen,
vnderweisen, die nachlesssen aus Gottes Wort ermahnen,
die straffwürdigen mit erinnerung Göttlich zorns vom
bösen abweisen, die kleinmütigen vnd bekümmerten hertzen
mit verheissung Göttlicher gnaden trösten, vnd sich also gegen
einem jedem andern verhalten, das er sehen und spüren, auch
selbst sagen vnd bekennen müßen, es werde anderst nicht,
denn seine eigene wohlfahrt, vnd seiner Seelen Heil vnd
Seeligkeit gesucht. 4 Es sollen auch Senioren dabei mit—
helfen.“ 5) Es sollen aber auch diejenigen, so sich angezeigt
haben, stehen oder sitzen bleiben, vnnd das Ende der Action
erwarten; wenn dann sie alle sampt sich dem Kirchendiener
praäͤsentiert vnd angezeigt haben, alsdann soll der Kirchen—
diener zum Gebete vermahnen, vnnd ihnen das gebet mit
lauter stimm vorsagen.“ Dann werden diejenigen, welche nicht
zum besonderen Beichtgespräch ec. zurückbehalten wurden,
mit dem Segen entlassen, die andern aber, wie oben berichtet
wurde, seelsorgerlich behandelt. Eine eigentliche Beicht- und
Absolutionsformel wird hierbei nicht erwähnt.
Am folgenden Tage findet dann nach der Predigt die Abend—
mahlsfeier in folgender Weise statt, wie es der Abschnitt: Ver—
manung, Absolution, Danksagung vnd Gebet vor der
Communion (S. 172-181) anordnet. Dieser stammt aus
der in Ursel durch Nicolaum Henricum 1563 gedruckten K. O.,
„Wie es mit der Christlichen Lehre, Reichung der heiligen
Saeramente, Ordination der Diener ꝛc. In vnser Wolff—
            
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