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Mit Recht wird in echt christlicher Weise darauf hin⸗
gewiesen, daß die Danksagung in den Bettagen nicht zu
kurz komme, und daß unter Umständen diese Bettage den
Charakter von besonderen Daukgottesdiensten bekommen, wo
die Gesänge, die Predigt und die Gebete alle „zur Christ⸗
lichen Danksagung gerichtet sein sollen.“
Es wird geklagt, daß das Volk sich im allgemeinen in
dem Besuch dieses „hohen Gottesdienstes“ sehr nachlässig zeige,
und deshalb angeordnet, daß zur Zeit dieses Gottesdienstes
alle Arbeit ruhen müsse, die Stadttore zu schließen seien,
auf den Dörfern aber gegen die, „so ohne hohe sonderliche
not das Gebet verseumen, eine gewisse Peen vnd straff vor—
genommen werde.“ Es werden sieben kürzere Gebetsformulen
dargeboten, Kollekten in lapidarem Stil, durch Kraft und
Praͤgnanz ausgezeichnet, dieselben finden sich auch in der
Casseler Kirchenordnung von 1539, welche sie aus der
Brandenburg⸗Nürnberger K. O. von 15338 wörtlich ent⸗
nommen hat. Dort sind noch mehrere gleich wertvolle
Kollekten mitgeteilt; dieselben sind wohl von Osiander und
Brenz verfaßt und dann noch andern Theologen, besonders
auch den Wittenbergern, vorgelegt worden.
Nun folgen in unsrer Agende noch zwei Gebete wider
den Papst und Türken, zwei zur Zeit der Pestilenz und zwei
längere Dankgebete.
Für besonders wertvoll zu achten ist die „Danksagung für
die Erkenntnis Christi,“ ein Gebet, das den Vollgehalt des
evangelischen „heilwertigen“ Glanbens zum Ausdruck bringt.
Es folgen nun die Abschnitte über die Sakramente und
„andere Christliche vnnd gebräuchliche Kirchen⸗Ceremonien,“
nämlich Konfirmation und Trauung.
Von der heiligen Taufe.
Dieser einleitende Abschnitt ist aus der Hessischen K. O.
entlehnt und fordert, daß die Taufe „nicht heimlich vnnd in
winckeln, sondern offentlich wo vnd wann die gantze Ge—
meine zusammenkompt“, vollzogen werde. Am Tag zuvor