Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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dieselben bei der ersten Uebertretung mit einem Vierteljahr
Gefängnis bei Wasser und Brot bestraft und nach Ent—
richtung einer Geldstrafe und bei Hoffnung der Besserung
wieder freigegeben, das zweite Mal wird die doppelte Strafe
evtl. auch eine Landesverweisung auf ein Jahr zuerteilt, das
dritte Mal wird der Uebeltäter mit Ruten ausgepeitscht
und des Landes verwiesen. Hiermit schließt der erste Teil
unserer Kirchenordnung.
Der zweite Teil enthält 21 Abschnitte und handelt zuerst
von Tagen, „an welchen gemeine Versammlung gehalten vnd
die offentliche Kirchendienste verrichtet werden sollen.“ Hier
heißt es: „Nachdem die Polizey Mose ein ende genommen
ond alle Ceremonien deß Gesetzes, durch die Zukunft des
HERRN Jesu Christi abgethan seind, haben die alten Lehrer
vnd Vorsteher der christlichen Kirchen, zu bezeugen die Christ—
liche Evangelische Freyheit, an statt deß Sibenden tags, den
Ersten in der Wochen nunmehr zu feyern verordnet, welchen
wir nach altem Brauch den Sonntag nennen, in der Offen—
barung Johannis aber wird er genannt des HERRN Tag
Apocal. J. darumb, daß der HERR Jesus am selbigen Tag
von Todten auferstanden ist, vnd ist glaublich, daß auch die
Aposteln selbst jr erste vnd vornehmste Versammlung an
diesem Tage gehalten haben, dieweil man etliche mal lieset,
beim Luca in der Apostelgeschichte, daß an einem der Sab—
batther, das ist, am Ersten der Sabbather nach Hebraischer
art zu reden, seyen die Jünger zusammen kommen, das Brot
zu brechen, daher denn auch in Sermonibus Augustini stehet:
Die Aposteln vnd Apostolische Männer haben verordnet, daß
deß HERRN Tag hehylig vnd ehrlich gehalten, vnd alle
Herrligkeit deß Jüdischen Sabbaths jm zugelegt werden solt,
vnd der Christliche Gottselige Keyser Constantinus hat diese
Christliche Satzung der Kirchen confirmiert, vnd damit be—
stettiget, daß er gebotten, man solt am Sontage alle Gerichts—
händel vnd alle Weltliche Geschäfft unterlassen, auff daß jeder—
mann desto besser Gottes Wort hören vnd betrachten, vnd also
den Gottesdienst rechtschaffen verrichten kündt.“
            
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