Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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allerhandt gefehrliche und fast ärgerliche Disputationes,
Fragen und Gezäuck, zu nicht geringer verwirrung und be—
trübung vieler frommer Christlicher Hertzen vnnd Gewissen
erregt werden“ (Vorrede S. 2). Ebenso wird in dem ersten
Artikel: „Von einigkeit der Lahr vnd Predicanten“ den Super—
intendenten und Predigern eingeschärft, „daß sie nicht allein
vor sich selbßt, bey der reinen gesunden Lahr deß heiligen Gött—
lichen Worts, so uns in den Prophetischen vnd Apostolischen
Schrifften offenbaret, vnd in den dreyen bewerten Symbolis
der Kirchen, auch der Augspurgischen Confession, in kurtze
Articul verfasset ist, bestendiglichen verharren, vnd die ein—
tracht, so biß anhero in vnsern Grauenschafften, insonderheit
in Schulen / und Kirchen gewesen ist, auch hinfüro vnder sich
erhalten: Sonderlich aber sich in das vnnötige ärgerlich vnd
gefehrlich disputiren vnd zancken, so von etlichen Theologen
zu wenig erbauwung der Kirchen erregt wirt, nicht eyn—
mengen, sondern sich dessen gäntzlich enthalten vnd das Volck
von den Articuln vnserer waren Christlichen Religion mit
hindansetzung aller vnnötigen vndienstlichen Spitzfündigkeit
und vorwitziger Fragen, die nach der Lehr des Apostels auff
die Cantzel gar nicht gehören auch bey den Zuhörern nichts
bauen, einfeltig, vnd nach dem grundt Göttliches Worts vnd
Augspurgischer Confession lehren vnd vnderweisen.“ Wie
viel Segen wäre unseren evangelischen Gemeinden erwachsen,
wenn diese goldnen Worte beherzigt worden wären und man
statt theologischer Subtilitäten allezeit das Evangelium rein
und lauter gepredigt hätte. Der Schluß dieses Abschnittes
gibt den Superintendenten Anweisung, wie sie solchen theo⸗
logischen Streithühnen gegenüber verfahren und sie zuerst
privatim und dann vor der Synode vermahnen sollen, worauf
dann, falls dieses nicht fruchten sollte, mit Beurlaubung oder
strengeren Strafen eingeschritten werden soll. —
Wir betrachten nun die einzelnen Abschnitte der K. O.,
die dem genannten ersten folgen.
Im zweiten Abschnitt von der Predikanten Leben und
Wandel“ schärft unsre K. O. den Pfarrern ein, daß sie sich
            
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