Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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im früheren Kurhessen seit 1808 über den konfessionellen Cha⸗
rakter der so nahe verwandten Hessischen Kirchenordnungen
sehr unerquickliche Streitigkeiten geführt worden. Wie mühte
sich Vilmar ab, die Hessischen Kirchenordnungen von 1566
und 1574 für echt lutherisch zu erklären! Wie ganz anders hat
wieder Heppe die Sache dargelegt und beurteilt. Beide haben
allzu einseitig die Sache dargestellt. Die Ausstellungen, die der
lutherische holsteinsche Generalsuperintendent Paul von Eitzen
an der Hess. K. O. machte, besonders im Interesse der Weg⸗
lassung des Exocismus, der Privatbeichte ꝛc., sowie die ab—
lehnende Stellung der lutherischen Pfarrer der Niedergraf—
schaft Katzenelnbogen, welche in dieser K. O. eine Begünstigung
des Calvinismus sahen, beweisen, daß die Hessische K. O. von
1574 und damit auch die Nassauische K. O. von 1576 nicht
exklusiv lutherisch war, sondern in gewisser Hinsicht unionistisch
dem reformierten Bekenntnis gegenüber. Achelis, Lehrbuch
der protest. Theol. 2. Auflage 18908 J, S. 363 sagt ganz
richtig: „Eine Mittelstellung zwischen lutherisch und reformiert
nehmen die Hessischen K. O. des 16. und 17. Jahrhunderts
an. Sie sind reformiert, so weit man in Deutschland, ohne
vom Augsburger Religionsfrieden von 1555 ausgeschlossen zu
werden, reformiert sein konnte; sie sind lutherisch, doch so, daß
sie auf der Wittenberger Konkordie von 1636 beruhen und
die Conf. Aug. variata 1540 angenommen haben. Das
schließt nicht aus, daß in den verschiedenen K. O. sich in
verschiedenen Stücken lutherische und reformierte Strömungen
geltend machen.“ — Dieses Wort paßt auch auf die er—
wähnte Nass. K. O. von 15676. In ihren späteren Auflagen
von 1609 wird jedoch, wie wir später sehen werden, die
unveränderte Augssburgische Konfession betont. Wie ist
es doch für die Entwicklung des evangelischen Glaubens und
Lebens in Nassau von größter Wichtigkeit gewesen, daß gerade
in den Jahrzehnten, wo die rabies theologica Lutheraner
und Reformierte so heftig erzürnte, eine so milde und irenische
K. O. wie die erwähnte maßgebend war, die sich im Hin—
blick auf die damaligen Streitigkeiten darüber aufhält, „daß
            
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