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Form der Beicht vnd Absolution,
wie die vor der Predigt gesprochen,
und wie es mit dem Gesang ge—
halten werden sol. 72.77.
Von Predigten, verkündigung vnd
erklärung deß Heiligen Göttlichen
Worts. 77432
Vom Catechismo oder Kinderlehr
83.86
Von gemeinen Bettagen. 87-92
Bebett, so auff die gemeine Bettage
gebraucht werden (7 Stück). 93-96
Bebett wider den Bapst und Türcken
97100
Ein ander kürtzer Gebet. 100
Gebet zur Zeit der Pestilentz. 101
Ein ander kürtzer Gebet wider die
Pestilentz. 104
Danksagung vor errettung von ge
meinen Jammer. 105-108
Danksagung für die Erkenntnuß
Christi. 109.
Von der heiligen Tauffe. 112-114.
Form zu tauffen. 114-126.
Von der Nothtauffe. 1271135
Von der Confirmation der Kinder,
das ist, wie den Kindern, nachdem
sie erwachsen vnd dermassen von
jhren Eltern vnd Predicanten
vnderrichtet, daß sie jres Glaubens
bekenndtniß thun können, die Hände
aufgelegt werden sollen. 135166
Vom Abendtmal deß HERRN Jesu
Christi. 161
Von der Christlichen versammlung,
so den tag zuvor geschicht, ehe
deun man das Abendmahl helt,
wie die angestellet, was darinnen
verhandlet werden sol. 1675172.
Hier hat die Hess. Agende vorher
einen Abschnitt, wie der Gottes—
dienst verläuft, wenn Communi—
canten da sind, und am Schluß,
wenn solche fehlen.
Hess. Agende von 1574.
9—
In der Hess. Agende ist die Form
zu taufen auders, als in der
Nassauischen; letztere stammt aus
der Pfalz-Zweibrückischen K. O.
resp. der Württembergischen.
Hess. Agende von 1574
Ebenso in der Hess. Agende v. 1574.