Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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weil sie und ihre Berater die Veranlassung dazu gaben, daß
das Luthertum, welches in einem Teile Nassaus eingeführt
wurde, das milde und immer freundliche Gepräge erhielt,
wie es die hessische K. O. aufzeigt, im Unterschiede zu der
kursächsischen Starrheit, dazu trug auch der Umstand bei,
daß die damaligen Superintendenten von Nassau-Weilburg,
Charisius und Stephani, Männer von weitem theologischen
Blicke waren.
Von 1560 —72 bekleidete Charisius, seit 1373 Lorenz
Stephani dieses Amt eines Oberhirten von Nassau-Weilburg
(cf. Jacobson, a. a. O., S. 628). Wenn Jacobson be—
hauptet, daß auf der General-Synode zu Weilburg am
8. Juni 1573, auf welcher Lorenz Stephani zum General—
superintendenten gewählt wurde, die Kirchenordnung von
1553 einer abermaligen Revision unterworfen und dann im
—D ——
er diesen Satz Eichhoff J. c. nach und beweist damit, daß
er die betreffende Ausgabe der K. O. von Philipp und
Albrecht nie gesehen hat; daß er auch die Ausgaben von
1609 und 1608 nicht gekannt hat, geht aus der Anmerkung
13 S. 628 hervor. Durch eine auf meinen Antrag erfolgte
Enquete des Königl. Konsistoriums zu Wiesbaden habe ich
feststellen lassen, welche alten Agenden, Gesangbücher, Kate—
chismen u. s. w. sich in den Pfarrregistraturen und kirchlichen
Archiven befinden, und es bedurfte nur einer kleinen Auregung,
daß die Geistlichen und Kirchenvorstände die uns fehlenden
seltenen, oft nur als Unica vorhandenen Agenden und Gesang—
bücher, die früher in unserem Bezirk in Gebrauch waren, der
Königl. Seminar-Bibliothek zu Herborn in hochherziger Weise
überließen. Auf diese Weise besitzt nun unsre Bibliothek sämt—
liche Ausgaben der in Rede stehenden Kirchenordnung (von
1576, 1609, 1618, 1675, 1699, 1713 und 1762) und wenn
Prof. Jacobson schreiben mußte (S. 628, Anm. 13): „In wie
weit der spätere Abdruck von 1609 und 1618 mit dem von
1574 (8icl) übereinstimmt, kann nicht genau bestimmt werden“,
so ist solches jetzt, wo die sämtlichen Ausgaben vereint vor—
            
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