Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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erhielt das Schloß und Amt Weilburg nebst Löhnberg,
Philippstein und Hausen, Philipp IV. erhielt Schloß und
Amt Neuweilnau, Kleen und Kleeberg. In Betreff der
übrigen Besitzungen wurde nur eine sogenannte Mutschierung
d. h. Teilung der Einkünfte verabredet. Da Graf Johann
von Saarbrücken keine legitimen Erben hatte und seinen
Vettern wohlwöollte, setzte er sie zu Erben seiner Grafschaften
und Herrschaften Saarbrücken, Saarwerden und Ottweiler
ein. —
Den kirchlichen Angelegenheiten brachten die Grafen
reges Interesse entgegen. Leider war der hochverdiente
Goltwurm 18589 gestorben, ihm folgte der seitherige Rektor
der Weilburger Schule Mag. Charisius als Superintendent
nach. Denselben finden wir mit dem hessischen Super—
intendenten Kaspar Tholde aus Frankenberg im Juni 1563
in Niederkleen, um über die kirchlichen Verhältnisse in dem
gemeinschaftlichen Amte Hüttenberg zu beraten, dann begegnet
er uns auch bei einer Visitation im Vierherrischen.
Die beiden Grafen unterstützten lebhaft die Bestrebungen
des wetterauischen Grafenverbandes, ohne damals viel aus—
richten zu können. Auch die heilige Sache, für die der
große Wilhelm von Oranien stritt, fand bei ihnen ein Echo.
Albrecht stellte 23000 Gulden zur Verfügung und zog gegen
Philipp Il. an der Spitze eines Regimentes nach Brabant
in den Krieg (1068), bei welchem Zuge ihn Lorenz Stephani
aus Reichelsheim, sein späterer Superintendent, als Feld—
prediger begleitete. Leider war dieser Teil des Krieges
unglücklich verlaufen, und Graf Albrecht kehrte ganz mittellos
in die Heimat zurück.
Im Jahre 1570 wurde L. Stephani Spezial-Super—
intendent über das Amt Gleiberg und Hüttenberg mit dem
Wohnsitze in Crofdorf. Sehr interessant ist der Verlauf der
Synode zu Großenlinden (13. Mai 1572), die in Gemein—
schaft mit dem hessischen Superintendenten K. Tholde ab—
gehalten wurde. (cf. Abicht, Der Kreis Wetzlar. Bd. III.
S. 235ff.)
            
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