Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

10

gemeinschaften zeigt sich hier auf kleinsten Raume! Wie
mußte dadurch notwendig ein Austausch des geistlichen Lebens
erfolgen und die Union präformiert werden, die dann 1817
als reife Frucht von Lutheranern wie Reformierten mit
Freuden eingeerntet wurde.

Wenden wir uns nun zu unserer in der Ueberschrift
genannten Kirchenordnung. Sie ist 1876 von den Grafen
Albrecht und Philipp herausgegeben worden und führt den
Titel:

Kirchen-Ordnung, Vnd Reformation vnser Albrechts
vnd Philipsen Gebrüder, Grauen zu Nassaw, zu Sarprücken
vnd zu Sarwerden, Herrn zu VLoher, wie es in vnser Graue
vnm Herrschafft, nicht allein im Kirchen-Regiment, von vnsern
Visitatorn vnd Predicanten, mit der Lehr, jrem Leben vnd
Wandel, Visitation der Pfarrer, annemung vnd bevrlaubung
der Predicanten, vbung deß Katechismi, vnd dergl., Sondern
auch sonsten in andern, zu abschaffung allerhand Aberglaubens,
Rotten vnnd ärgerlichen Lebens, auch befürderung Christlicher
Zucht vnd Erbarkeit, und erhaltungen guter Policey dienlichen
stücken, als mit Cristallensehern, Zauberern, Widertäuffern,
Kirmessen, Sontagstäntzen, Gottslästerern vnd Vollsaufern,
auch in etlichen Ehefällen, vm mit straff der Vnzucht vnd
Ehebruchs, gehalten werden sol. Gedruckt zu Franckfurt am
Mayn 1576. 8 Bogen. 4. — Am Schluße heißt es: Geben
den ersten Augusti, Anno 1674. — Gleichzeitig damit er⸗
schien: Agenda, das ist: Kirchen⸗Ordnung, wie es in der
Graue vnnd Herrschaft Nassaw, Sarprücken, Sarwerden
vnnd Loher, mit verkündigung Göttliches Worts, reichung
der heyligen Sacramenten, vnd andern Christlichen Hand—
lungen vnd Ceremonien gehalten werden sol. 1. Cor. 14.
Lasset es alles züchtiglich vnd ordentlich zugehen. Gedruckt
zu Franckfurt am Mayn. 1576. 39 Bogen. 4. Am Schluße
— Paulum
Reffelern. In Verlegung Sigmund Feyrabents. Auf der
Titelvignette steht ein Engel mit einer an den Mund ge—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.