Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

Bei der Beerdigung ungetaufter Kinder wird es den
Pfarrern zur Pflicht gemacht, wenn es die Eltern verlangen,
mit zum Friedhof zu gehen und ein Gebet zu verlesen, „so
viel möglich bei den gewöhnlichen Betstunden, doch ohne
anderweite Solemnien.“

Da es vorgekommen war, daß Beichtkinder bei einem
andern Pfarrer, als ihrem, zur Beichte und zum Abendmahl
gingen, so wird solches bei strenger Strafe verboten, der be—
treffende Pfarrer soll 114, Monate lang seine Besoldung ver—
lieren und das Beichtkind 5 Gulden Strafe zahlen. Nur bei
ganz besonderen Fällen kann der Superintendent und eventuell
das Konsistorium von diesem Parochialzwang dispensieren.
Schwere Klagen werden geführt wegen allerlei Unord—
nungen am Sonntage „a. daß wehrendes Gottesdienstes mit
schlaffen, schwätzen, lachen, werffen, stossen und s. f. sonder—
lich vom jungen Gesinde allerley Unfug getrieben werde.
. Das Vieh bevorab Pferde und Ochsen vor der Früh—
predigt und unter derselben geweidet, y. die Kinder-Lehr,
wegen Auslauffen über Feld, oder aus Trägheit verabsäumet,
d. zum öffteren auch gleich nach den Frühpredigten, durch
Veranlassung der etwan von den Schultheisen geschehender
propositionen und Vorträge ein unanständiges Gezänk aus—
geübet werde.“ Die Kirchen-Senioren werden ernst daran
erinnert, diesem Unfug zu steuern und die Uebertreter zur
Bestrafung zu notieren.
Im 9. Abschnitt, der außerordentlich interessant ist,
weil man daraus das damalige Treiben des Volks an den
Sonntagen lernen kann, wird weiter über die Art und Weise
gesprochen, wie das Volk vielfach die Sonn- und Feiertage
verlebt und die nötigen Strafen für die Uebertreter festgesetzt.
Es heißt darin:

9. Weniger nicht und zum Neundten ist in mehrerm vorge—
kommen, wie ausser der Kirchen und nach dem öffentlichen Gottesdienft
der Sabbath entheiligt werde, indem (1) verschiedener Orten mit Spielen
(auch in Privat-Häussern) mit Trinken, Spatzieren gehen, im Wald und
an den Hecken, Kegeln, auch wol mit Fahren, item von denen Jägern,
            
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