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II.
Bnd daß auch selbige Mahlzeit, wann solche zu Abendt augestellet,
nicht vber zehen Vhr in die Nacht erstrecket werde.
III.
Bnd damit die Predigt nicht von vielen verseumet werde, so
sollen das Kindt nicht mehr Personen Weiblichen Geschlechts, als
beyneben der erbetenen Goten, noch vier: aber in dem herausser gehen
so viel jhrer wollen, begleiten, vnd der Kindtbetterin Glück wüntschen.
Gemeiner Bürger, Handtwercks, oder Bawersleute Pettern oder
Gotengeschencke, sollen sich nicht vber einen halben Reichs- oder
Königischen Thaler belauffen.
Deren aber, die den gemeinen Leuten vorgezogen, nicht vber
einen Reichs- oder Königsthaler, vnd da sie Standt, oder Diensts⸗
halben in Ehren vnd Würden, nicht vber einen Goldtgülden, oder
zum höchsten einen Ducaten, oder deren Werth: Aber Verehrung
Silbergeschirrs, vnd andere kostbaren Accidentalien sollen bey zwantzig
Thalern Straff, vnder den einländischen hiermit abgeschafft seyn.
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Bnd sol der Gevatter, oder Gevatterin, des Gelachs dardurch
ledig außgehen: Aber sein Ehegatt, wie andere seines gleichen, das
Glach zu bezahlen schüldig seyn, es beliebe dann der Manns-Person.
ein halb viertheil, oder dem Weib eine Maß weins mitzubringen.
VI.
Frembter erbettener Gevatterschafft Ehegatten, sollen nichts,
sondern der Kindsvatter für sie zugelten schüldig seyn.
VII.
Den jungen Pettern oder Goden, mag zum nechsten, oder fol—
genten newen Jahr nichts weiter, als ein Hembt, das sich doch am
Werth nicht vber einen Gülden, oder zum höchsten einen Reichsthaler
belauffe, einmahl für all auß gutem willen verehret werden, vnd zu
dreyen newen Jahrs Tagen hernach, wann das Kindt selbst zusprechen
wird, etwan ein Weck, oder geringes Geltlein nach gefallen.
VIII.
Als auch das vnnütze heben der Gevattern (so an ein theils
Orthen bräuchlich) vnterweilen zu vnwillen vrsach gibt, sol es hiermit
bey fünff Gülden Straff abgeschaffet seyn.
IX.
Wann die Sechswöchnerin wider zur Kirchen außgehet, sol bey
Straff fünff Gülden keine Mahlzeit angestellet werden, Da sie aber
beneben der Gevatterin ein Weib drey oder vier ansprechen wolte,