Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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dienstlichen Lebens in manchem kleinen nass. Territorium, wie
z. B. in den reichsritterschaftlichen Gemeinden Frücht, Schweig—
hausen u. s. w., in den Bassenheim'schen, Hessen-Homburgischen
und Isenburgischen Besitzungen liegt noch tiefes Dunkel.
Sehr interessant wäre auch eine Darstellung der gottes—
dienstlichen Ordnungen in dem in Nassau gelegenen Teil
der Besitzungen des Grafen zu Leiningen und Herren zu
Westerburg. Es kommen hier besonders die Pfarreien
Westerburg, Gemünden, Schadeck und Willmenrod mit einem
Teil ihrer Filiale in Betracht. In diesem Gebiete hatten
die Grafen Philipp, Reinhard und Georg 18566 die lutherische
Reformation eingeführt. In demselben Jahre erschien von
denselben Grafen eine Kirchen- und Polizei-Ordnung, gedruckt
in Worms bei Antonius Cortoys unter dem Titel: „Kirchen—
ordnung, Wie es mit der christlichen Lehre, raichung der
Sacrament, ordenlichen Ceremonien, erhaltung Christlicher
Schulen, Ordination der Diener des Evangely, auch andern
den Kirchen notwendigen stucken, Inn vnser Philips, Rein—
harts und Jörgen, Grauen zu Leiningen, Herrn zu Wester—
burg vnnd Schaumburg ꝛc. Graff und Herrschafften gehalten
werden sol. 97 Bl. 4.“ Daran schließt sich die Polizei—
ordnung, welche 18 Rubriken enthält. Nach Richter (die
ev. K. O. O. Bd. Il, S. 288) ist diese K. O. 1565 in
Alt-Leiningen erlassen und aus der Mecklenburger K. O. von
1552, wie der Württemberger 1553, ihrem hauptsächlichen
Inhalte nach entlehnt. Ein Exemplar dieses seltenen Buches
konnte ich nicht auftreiben. 1623 erschien unter dem Grafen
Ernst Casimir die K. O. neugedruckt in Speyer. Aus der
Vorrede der 1722 erschienenen von den Grafen Georg und
Georg Hermann publizierten neuen Auflage dieser K. O.
kann man erfahren, daß die Ausgabe von 1623 die Grund—
lage des Abdruckes von 1722 bildet und von der ersten
Auflage verschieden ist. Die in Frankfurt gedruckte und
1618 erschienene K. O. des Grafen Ludwig von Nassau—
Saarbrücken ꝛc. liegt den neuen Auflagen dieser K. O. zu
Grunde, und ganze Partieen sind wörtlich daraus entlehnt.
            
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