Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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Volcks, Knechte und Mägde zu Winters-Zeiten in den Kunckel—
oder Spinnstuben, und dergleichen andern Versammlungen,
sollen bey sechs Alb. vier Pfennig Kirchen-Buß, (vorbehaltlich
fernerer Obrigkeitlicher Abstrafung) verbotten seyn.
29. Bey dieser gantzen Verordnung, wo die Strafen
nicht eben namhafft gesetzt, oder die Umstände in etwas eine
Erhöhung leiden mögen, soll man diese gute Dilcretion und
Mas halten, auch also behutsam verfahren, daß die gemessene
Limites einer Kirchen-Buße nicht überschritten, und in andere
härtere Strafen, so der Obrigkeit gebühren mögten, ver—
wandelt werden; gegen welchen verweißlichen Mißbrauch,
wann derselbige sich ein- oder andern Orts, wider bessere
Zuversicht, wollte spühren lassen, Wir, da es Uns klagend vor—
gebracht, gebührendes Einsehen zu haben, hiermit vorbehalten.“
Die Schluß-Abschnitte 104215 behandeln das Almosen-,
Kirchen⸗Rechnungs- und Bauwesen, und zuletzt wird
bestimmt, daß zweimal im Jahre um Ostern und Michaelis die
Bestimmungen der K. O. „über Besuchung vnd Verseumnus des
Gottesdiensts, Vbung deß Catechismi bey alten vnd jungen,
Gotteslästerung vnnd vollsaufen, heimlichen Eheverlöbnissen,
verbottenen Gradibus, von der Kirchen-Censur vnd Disciplin,
von Allmosen Stöcken vnd Gotteskasten, auch Pfarr- vnd
Kirchengütern von den Cantzeln verständlich abgelesen werden.“
Hiermit schließt diese 63 Seiten umfassende Ordnung. Weil
nun in der damaligen Zeit bei Verlobungen (Hapndstreichen),
Hochzeiten, Kindtaufen, Leichenbegängnissen und Zunftver—
sammlungen sehr viele Ausschreitungen vorkommen und die
Ueppigkeit zunahm, erließ der Graf Ludwig noch verschiedene
Bestimmungen, die zugleich mit der genannten K. O. 1618
in Frankfurt ediert wurden. Diese 30 Seiten zählende
Publikation, die kulturhistorisch von allerhöchstem Interesse
ist und jeden Leser aufs höchste interessieren wird, braucht
keinen Kommentar. Es tritt uns daraus ein klares Bild
der damaligen Verhältnisse entgegen, und wir ersehen, in
welcher Weise damals ein patriarchalisch regierender Fürst
seine Stellung auffaßte.
            
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