Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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häusern nicht allein nach uenn Uhren des Nachts, sondern
auch bis in die halbe Nacht und länger, den Inheimischen
Wein aufgetragen werde. Mit Wanders-Leuten und Fremden,
oder da Inheimische von Fremden beruffen und geladen werden,
hat es keine andere Gelegenheit, und kann denselbigen, wenn
sonsten keine Ungebühr vorgehet, solch gewiß Mas nicht all—
wegen gegeben werden; sondern wird in dergleichen Fällen
zu vernünfftiger Dilcretion billig gestellet. Ob nun wohl
dieses den politischen Dienern und Beamten aus habendem
Befelch zu bestrafen zustehet; so wollen Wir doch darneben
befehlen und ordnen, darmit ja solche Unordnung desto
weniger verschwiegen und ungestrafet bleibe, daß auch die
Kirchen-Censoren hierauf Achtung geben, und da sie solche
Verbrecher in Erfahrung bringen, denen einen halben Gulden
abfordern, und sie zur Kirchenbuß einschreiben, nicht da
weniger aber auch der Obrigkeit und Beamten zu derselbigen
Strase anzeigen.
25. Das Kugelscheiben Sonntags zwischen den Morgen—
und Mittags-Predigten, oder dem Catechismo, soll bey Strafe
drey Albus verbotten seyn, derjenige, so die Kegel und Kugel
dargibt, doppelt so viel erlegen. Wenn es aber in währendem
Gottesdienst geschehe, so wird die Obrigkeit und Amtsdiener
sie mit Ernst deßwegen anzusehen und zu bestrafen wissen.
26. Die Hagel-Feyertage, Faßnacht, Walpurgis und
Johannis Feuer, Geläute und Glockenstreich gegen das Wetter,
Gebethe bey und über den Todten-Gräbern, samt andern der—
gleichen abgöttischen alten verlegenen Mißbräuchen, gedencken
Wir, bey unserer Ungnade und ernster vorbehaltener Strafe,
nicht zu dulden.
27. Hierher gehören auch die übergebliebene Todten—
bein, und genannte Heiligen, wie auch Sacramenthäußlein,
die man gäntzlich soll abschaffen, und die Todtenbeine auf
den Gottesacker, in die Erde verscharren und begraben.
28. Das Radscheiben, Lencher ausruffen, und daß
Mägde und Knechte um dieselbe Zeit einander zum Wein
führen, wie nicht weniger die Zusammenkunfften des jungen
            
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