Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

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11. Wer auf die halbe Feyertage, vor- und unter der
Predigt, auf dem Felde, oder in seiner Handwercks-Arbeit
ersehen wird, oder die Predigt versäumet, Ingleichem, wer
die Bethtags-Predigten nicht besucht, soll vier Albus Strafe
erlegen.
12. Wann nicht wochentlich, wo und wann die Predigten
gehalten, und der GOttesdienst verrichtet wird, aus jedem
Hause zum wenigsten Eine Person zur Kirchen kommt, soll
der Haus-Vatter zween Albus erlegen.
13. Wer Sonn- und Feyertags, oder auff die Bethtage,
von Inheimischen, unter den Predigten und dem GOttes—
dienst, in Wirtshäusern gefunden wird, soll zum erstenmaht
einen halben, der Wirth gber einen gantzen Gülden erlegen,
fürs andermahl doppelt so viel, und darneben der Obrigkeit
zu höherer Strafe angezeiget werden.
14. Wann jemand, so das Heil. Abendmahl empfangen,
hernach auff solchen Tag ins Wirtshaus, oder offene Zehr—
und Trinckstuben sich verfüget, und beweinet, oder sonsten
andere Leichtfertigkeit und Uppigkeit geübet und getrieben,
der soll einen Gulden Kirchen-Buß erlegen, auch, nach Grösse
der Verbrechung, Thurm- und andere Obrigkeitliche Strafen
gegen solchen vorbehalten seyn.
15. Es sollen die Kirchen-Censoren per vices, allwegen
ihrer zween, wochentlich Sonn- und Feyertags, und sonften
zwischen den Predigten, und dem GOttesdienst, umgehen,
auf diejenige Achtung geben, so auf der Gassen, dem Kirch—
hof, Würthshäusern, ihrer Werckstatt, Scheuren, oder sonsten
anderstwo ausserhalb der Kirchen sich befinden; welche Kirchen—
Censoren hieran säumig, wissen ihre Strafe.

16. Und damit ja die Ausbleibende, so den GOttesdienst
versäumen, desto weniger übersehen werden, soll die An—
stellung geschehen, wo es nicht allbereit im Schwang, daß
insonderheit in Flecken und Dorffschaften, bevorab Sonntags
und auf die höhere Fest-Feyer- und Bethtage vor der Kirchen,
von Haus zu Hause umgezehlet, und diejenige, so ohne er—
            
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