Full text : Die von den Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1576 publizierte Nassau-Saarbrücken'sche Kirchenordnung und Agende und ihre Weiterentwicklung

konfessionelle Hader entbrannte, bleibt im Dunkel. Im Vier—⸗
herrischen lagen die Kirchspiele Weyer, Bachheim, Ober—
wallmenach, Marienfels, Egenroth, Singhofen, Dornholz—
hausen, Obertiefenbach und Kördorf. Während nun 1577
auf einem Konvent im Kloster Arnstein beschlossen worden
war, die hessische Kirchenordnung vom Jahre 1574 sei in
den Ceremonien zu handhaben und der Katechismus Luthers
zu treiben, finden wir doch auch reformierte Pfarrer in
jenen Gegenden, die von dem hessischen Superintendenten
Melchior Schott deshalb verklagt, aber von Dillenburg aus
protegiert wurden, während die Herrschaft in JIdstein auf
Schotts Seite stand. Als diese Sache dem Landgrafen
Philipp vorgelegt wurde, erklärte er das Verfahren Schotts
für übereilt, trat also nicht für die Arnsteiner Beschlüsse ein.
Im Dreiherrischen saßen die Dillenburger Grafen, die die
Hälfte, und die Idsteiner und Weilburger, die je ein Viertel
davon inne hatten; dort lagen u. a. die Kirchspiele Nassau,
Dausenau, Esten (Holzappel) und Dienethal. Nebe teilt (.c.
S. 66 ff.) die ersten gottesdienstlichen Ordnungen, die in
diesem Gebiet eingeführt wurden, mit. Wir ersehen daraus,
wie der Graf Philipp von Jdstein-Wiesbaden, der sehr am
Alten hing, die Sache der Reformation immer wieder auf—
zuhalten versuchte, während Nassau-Dillenburg, das E.
Sarcerius, und Nassau-Weilburg, das Romanus (H. Stroß)
vertrat, energisch vorwärts strebten.
Außerdem lag in Nassau auch noch zweiherrisches Ge—
biet. So gehörte Kirberg und Löhnberg zu Nassau-Dillenburg
und Nassau-Weilburg, während die Pflege Schönau mit den
Kirchspielen Lipporn, Welterod, Rettert und dem Gericht
Miehlen Nassau-Weilburg und Nassau-Jdstein untergeben
war. (ef. Nebe J. c., S. 70ff.) Es wird in der Geschichte
dieser Gemeinden die Nürnberger Kirchenordnung erwähnt,
jedenfalls die von 1533, welche eine weite Verbreitung fand.
Ob dieselbe aber hier gebraucht worden ist, wie solches eine
Zeitlang im Nassau-Dillenburgischen Gebiet der Fall war,
bleibt zu untersuchen. Auch über der Geschichte des gottes—
            
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